Waldbrände in Griechenland: Greift die Reiserücktrittsversicherung?

Waldbrand in Griechenland

reiseversicherung.com,

Seit Wochen wüten in Griechenland großflächige Waldbrände. Regelmäßig bringt deswegen das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für Griechenland-Urlauber auf den neuesten Stand. Wir wollen hier die Frage beantworten: Leistet meine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich meinen Griechenland-Urlaub absagen oder abbrechen will?

Die Reiserücktrittsversicherung ist dazu da, Sie vor den Stornokosten zu schützen, die durch die Absage einer Reise entstehen können. Die Reiseabbruchversicherung schützt nach dem Reiseantritt vor Kosten, die durch den Abbruch der Reise möglicherweise entstehen. Die meisten der auf reiseversicherung.com angebotenen Reiserücktrittsversicherungen enthalten auch eine Reiseabbruchversicherung.

Zahlt Ihre Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie jetzt Ihren Griechenland-Urlaub absagen wollen?

Kurz gesagt: nein. Ereignisse wie Waldbrände am Urlaubsort zählen nicht zu den versicherten Ereignissen in der Reiserücktrittsversicherung. 
Kann man den Griechenland-Urlaub absagen, weil man Angst davor hat, dass am geplanten Zielort ebenfalls Feuer ausbrechen? Nein, denn die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei befürchteten Ereignissen, sondern nur bei tatsächlichen.

Was gilt bei Reiserücktritt?

Generell sind Reiseveranstalter per EU-Gesetz dazu verpflichtet, in Fällen wie den Waldbränden in Griechenland, dem Pauschalreisenden eine kostenfreie Stornierung zu ermöglichen, wenn die Reise oder der schon begonnene Aufenthalt unzumutbar wird. Das gilt vor allem dann, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Bisher gibt das Auswärtige Amt für Griechenland nur Reisehinweise aus. Das kann sich jederzeit ändern. Achten Sie also auf die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes.

Nach dem heutigen Stand (31.07.2023) bedeutet das für Sie: Falls Sie von der Reise zurücktreten möchten, sind die Reiseveranstalter nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten zu erstatten. Die Erfahrung zeigt aber, dass Reiseveranstalter hier oft kulant handeln. Die Reiserücktrittsversicherung greift in solchen Fällen nicht.

Sollten Sie keinen Pauschalurlaub gebucht haben, sondern Einzelleistungen wie Flüge oder Hotelzimmer, gilt das Gleiche - auch hier sind Sie auf die Kulanz der Anbieter angewiesen.

Was gilt bei Reiseabbruch?

Anders sieht es beim Reiseabbruch aus. Die Reiseabbruchversicherung greift nach dem Reiseantritt und schützt vor eventuellen Abbruchkosten. Unerwartete Ereignisse wie die Waldbrände in Griechenland können von der Reiseabbruchversicherung abgedeckt sein.

Falls Sie also in einen Teil Griechenlands reisen, der bisher von Waldbränden nicht betroffen ist, aber kurz nach Ihrem Reisebeginn von Feuern heimgesucht wird, werden Ihre Stornokosten von der Versicherung gedeckt unter folgenden Voraussetzungen:

1. Ihre Reiserücktrittsversicherung muss auch den Reiseabbruch abdecken.

2. In den Leistungen der Reiseabbruchversicherung muss der Schutz bei Feuer und sonstigen unerwarteten Elementarereignissen genannt sein.



Zusammengefasst:

Die Reiserücktrittsversicherung selbst bringt bei den aktuellen Geschehnissen in Griechenland nichts. Die im Versicherungsvertrag eingeschlossene Reiseabbruchversicherung kann allerdings helfen. Im Zweifelsfall gibt ein kurzer Blick in die Versicherungsbedingungen Auskunft.

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