Warum Sie jetzt Ihre Jahres-Reiserücktrittsversicherung überprüfen sollten

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Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Man schmiedet neue Pläne. Viele buchen jetzt schon ihren Sommerurlaub. Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude… Und es ist die Zeit, in der man noch einmal in seine Unterlagen schaut, alte Verträge auf den Prüfstand stellt und - nicht wie unsere Regierung den Bundeshaushalt-, sondern den privaten Haushalt durchforstet. Da ist es gut, zu überlegen, ob die bisherige Jahres-Reiserücktrittsversicherung noch die richtige ist.

Vorteile einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist sehr praktisch: Sie sichert alle Reisen eines Jahres ab, also den Wochenendtrip nach Paris ebenso wie den Winterurlaub in Österreich oder die mehrwöchige Spanienrundreise im Sommer. Vor allem Vielreisende sind mit einem Jahresvertrag gut beraten, denn auch bei spontanen Kurztrips können die Stornokosten beträchtlich sein. Jede einzelne Reise mit einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern, ist nicht nur aufwändig, weil unter anderem die Abschlussfristen zu beachten sind, sondern auch teurer als ein Jahresvertrag. Bereits ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich in der Regel eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung. Deren Beitrag richtet sich nach der teuersten Reise eines Jahres.

Was kann sich geändert haben?

Da sich ein Jahresvertrag automatisch verlängert, sollte geprüft werden, ob denn der zugrunde gelegte höchste Reisepreis noch realistisch ist. Einerseits haben Inflation und die Folgen von Corona das Reisen verteuert, andererseits ist es möglich, dass vielleicht keine Luxusreise wie im Vorjahr ansteht. Beides wirkt sich auf den Versicherungsbeitrag aus. Gegebenenfalls gilt es, das abzusichernde Risiko nach oben oder unten zu korrigieren.

Wer eine besonders lange Reise plant, sollte den Jahresvertrag ebenfalls anpassen, da die meisten Tarife eine maximale Reisedauer von 56 Tagen vorsehen. Für Reisen bis zu einem Jahr gibt es spezielle Angebote.

Bei einer Familienversicherung stellt sich die Frage, ob die Kinder das jeweilige Höchstalter erreicht haben und ob sie noch zu Hause wohnen. Bei manchen Versicherungen spielt das keine Rolle, andere leisten nicht, wenn sie woanders gemeldet sind.

Und auch wenn die Gefahr einer Reisewarnung oder Quarantäne durch Corona gebannt ist: Die WHO hat COVID-19 als Pandemie noch nicht für beendet erklärt, und manche Versicherer schließen Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz aus. Wer also an Corona erkrankt und reiseunfähig wird, verliert seinen Schutz.

Neue Angebote und umfassende Expertise bei reiseversicherung.com

Ein Blick in den Vergleichsrechner für Reiserücktrittsversicherungen auf reiseversicherung.com lohnt sich auf jeden Fall. Hier können die verschiedenen Jahres-Reiserücktrittsversicherungen direkt beim Anbieter intuitiv verglichen werden. Seit kurzem bietet das größte Vergleichsportal für Reiseversicherungen auch die CHERRISK an. Das Tochterunternehmen der UNIQA-Group hat einen Tarif mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und dem großen Vorteil, dass er bis 15 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden kann. Sollten nach dem umfassenden Vergleich noch Fragen offen sein, findet man bei reiseversicherung.com echte Profis, die gerne auch telefonisch oder per Chat beraten.

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