Workation- Mit sorgfältiger Planung Urlaub und Arbeit kombinieren


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Für viele Menschen war die Vorstellung, Arbeit und Urlaub zu kombinieren, lange undenkbar. Doch in den letzten Jahren hat sich dieser Begriff von einem Nischentrend zu einer ernsthaften Alternative für die Arbeitswelt entwickelt - angetrieben von der zunehmenden Flexibilität dank Remote-Arbeitsmodellen und dem Wunsch, sich von der Enge eines traditionellen Büros zu lösen.

Was ist mit Workation gemeint?

Eine "Workation", eine Verschmelzung der Wörter "Arbeit" und "Urlaub", ist ein moderner Ansatz, um eine gute Work-Life-Balance zu erreichen und gleichzeitig in Urlaubszeiten produktiv für den Job zu sein. Dieser Trend hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. 

Bei einer Workation entscheiden sich Einzelpersonen oder Teams dafür, an einem anderen Ort als ihrem üblichen Büro oder zuhause zu arbeiten. Bei diesem Ort kann es sich um ein malerisches Reiseziel, z. B. eine Villa am Strand, eine gemütliche Berghütte oder ein belebtes städtisches Zentrum handeln. Die Idee besteht darin, berufliche Verpflichtungen mit der Möglichkeit zu kombinieren, sich in einer neuen Umgebung zu entspannen, diese zu erkunden und aus dem Alltag zu entfliehen. Auch für Familien eröffnen sich so ganz neue Gestaltungsspielräume.

Welche versicherungstechnischen Grundlagen müssen beachtet werden

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, von zu Hause auszuarbeiten oder Workations durchzuführen. Selbst wenn der Arbeitgeber die Idee der Telearbeit unterstützt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass er auch das Arbeiten im Ausland erlaubt. Falls der Arbeitgeber zustimmt, sollte der Mitarbeiter, der seinen Arbeitsplatz für mehr als nur einige Tage ins Ausland verlegen möchte, den Arbeitsvertrag in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung überarbeiten. Eine empfehlenswerte Vorgehensweise ist das Hinzufügen einer zusätzlichen Vereinbarung, die klare Festlegungen zur Arbeitszeit, zur begrenzten Dauer der Workation, zu steuerlichen Fragen und zur Sozialversicherung enthält und rechtlich verbindlich ist.   

Welche rechtlichen Aspekte gilt es bei Workation zu beachten?

Bevor die Workation beginnen kann, ist es zwingend notwendig, dass sich Arbeitgeber und Mitarbeiter vertraglich über die Arbeit im Ausland einigen. Arbeitnehmer brauchen innerhalb der EU eine A1-Bescheinigung für „Vorübergehende Entsendung”, mit der sie dokumentieren, dass sie weiter dem deutschen Recht unterliegen. Bei jeder Workation, selbst wenn sie in einem EU-Land stattfindet und nicht länger als 3 Monate dauert, muss der Arbeitgeber die Bescheinigung i.d.R. bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. 

Häufig werden die Risiken und Verpflichtungen bei einer Workation unterschätzt. Neben arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sind sozialversicherungsrechtliche und unter Umständen auch steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die rechtlichen Bedingungen im Bereich der Arbeit, Sozialversicherung, Aufenthalt und Datenschutz in Europa und weltweit noch nicht ausreichend vereinheitlicht. Bevor ein entsprechender Workation-Vertrag geschlossen wird, sollten die potenziellen Risiken für den deutschen Arbeitgeber daher sorgfältig erörtert werden. 

Welcher Schutz wird benötigt und welche Alternativen gibt es?

Der Workation Tarif der HanseMerkur ist speziell für Unternehmen konzipiert, die ihren Mitarbeitern umfassenden Versicherungsschutz bieten möchten, wenn diese Arbeit und Urlaub im Ausland vereinen wollen. Hierzu schließt der Arbeitgeber eine Gruppenversicherung bei der HanseMerkur ab, die es ermöglicht, alle Teilnehmer von Workation-Reisen anzumelden und abzusichern.

Der neue Workation-Tarif der HanseMerkur ermöglicht eine maximale Aufenthaltsdauer im Ausland von 184 Tagen pro Jahr. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Mitarbeiter und deren Familienangehörige bis zum 67. Lebensjahr. Denn auch diese sind im Ausland durch die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland gar nicht oder nur teilweise geschützt. .Je nach Region unterscheiden sich die Kosten stark. Die Prämie für die Workation-Versicherung ohne die Regionen USA und Kanada liegt bei 1,55 Euro pro Tag – inklusive der USA und Kanada liegt der Preis bereits bei 3,90 Euro pro Tag. Die Mindestprämie beträgt 250 Euro pro Jahr. In dem neuen Tarif der HanseMerkur sind umfangreiche Leistungen einer Auslandskrankenversicherung enthalten. Zudem umfasst der Tarif den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport, der generell nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Für klassische Dienstreisen empfehlen wir den Tarif MIA-EASY. Neben der Auslandskrankenversicherung können hier optional noch die Haftpflicht-, Unfall- und Reisegepäckversicherung eingeschlossen werden. So sind die Mitarbeiter im Ausland optimal abgesichert.

Lässt sich Urlaub und Arbeit also leicht miteinander verbinden?

Die Vorbereitung auf eine Workation ist entscheidend, und ein oft übersehener Aspekt ist die gründliche Information über potenzielle Risiken für den Arbeitgeber. Workations können reibungslos und produktiv verlaufen, wenn man sich im Voraus über die lokalen Gegebenheiten, gesundheitlichen Bedenken und Sicherheitsaspekte informiert. Dies schließt die Kenntnis der aktuellen Gesundheitslage, kulturellen Unterschiede, rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Gefahrenquellen ein. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer müssen eng zusammenarbeiten und versuchen einen auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Weg zu finden. Eine umfassende Analyse im Vorfeld ermöglicht es, gut vorbereitet und sicher in die Workation zu starten und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Arbeit und die Möglichkeit, die Welt zu erkunden.

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