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Reiserücktrittsversicherung

Reise abgesagt - Reiserücktrittsversicherung hilft!

Wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen, stellt Ihnen der Reiseveranstalter in der Regel hohe Stornogebühren in Rechnung. Je nachdem, wann Sie Ihre Reise absagen, können bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren fällig werden. Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung haben, ersetzt Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für Ihre Reise. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können.

Reiserücktrittsversicherung - Risiko Reiseabbruch

Wenn Sie auf einer Reise, die Sie bereits angetreten haben, einen Unfall haben oder ernsthaft erkranken, müssen Sie Ihre Reise abbrechen. Sie können sich für diesen Fall mit einer so genannten Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch absichern. Dabei stehen Ihnen je nach Versicherer unterschiedliche Leistungen bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise zu. Reiseabbruchversicherungen werden meist in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten. Alle Reiserücktrittsversicherungen mit Reiseabbruchversicherung leisten für zusätzlich entstehende Reisekosten und für eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Aufwendungen für nicht beanspruchte Leistungen einer Reise stehen Ihnen ebenfalls zu.

Reiserücktrittsversicherung - Unsere Angebote

Reiseversicherungen von über 40 Anbietern im tabellarischen Vergleich ...mehr

Vergleich Reiserücktritt

Anzahl Personen
Einzelperson(en)
Familie [i]

Reiseart
Mietobjekt
Schiffsreise [i]
alle anderen Reisen

Reisepreis
€ pro Person / Mietobjekt

Selbstbehalt [i]
Ja Nein

Reiseabbruch [i]
Ja Nein
-> SOFORT VERGLEICHEN
Familie:
Unter einer Familie verstehen die Anbieter bestimmte Personen, die gemeinsam ein Familientarif abschließen dürfen. Das sind meistens zwei verheiratete Erwachsene und mindestens ein minderjähriges Kind. Die Definition Familie unterscheidet sich allerdings von Anbieter zu Anbieter. Sie finden die jeweilige Definition unter dem Punkt Info in der Ergebnisliste.
Schiffsreise:
Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser (Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter). Ausnahmen sind Fährpassagen, die Nutzung von Hausbooten und Nilkreuzfahrten.
Kombinierte Reisen zählen als Schiffsreisen, wenn der Anteil der Schiffsreise einen bestimmten Prozentsatz überschreitet.
Reiseabbruch:
Die normale Reiserücktrittskostenversicherung endet mit Reiseantritt. Mit einer Reiseabbruchversicherung verlängern Sie den Versicherungsschutz bis zum Reiseende. Die Mehrprämie ist oft nur gering.
Selbstbehalt:
Wahlweise kann die Versicherung bei einigen Gesellschaften mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Die Höhe des Selbstbehalts ist unterschiedlich und kann bis zu 20 % des erstattungsfähigen Schadens betragen.

Info-Telefon: 0800 678 33 33
(bundesweit kostenfrei)
 

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