URV Reiserücktrittsversicherung

Mit der URV Reiserücktrittsversicherung sind Sie umfassend abgesichert – sowohl mit der Jahresreiserücktrittsversicherung als auch mit der Einmalpolice. Sie genießen Versicherungsschutz für alle Urlaubsreisen, Geschäftsreisen und beruflich bedingten Dienstreisen.

Darüber hinaus profitieren Sie von flexiblen Leistungen im Falle einer Reiseabsage oder unerwarteter Ereignisse, die Ihre Reisepläne beeinträchtigen könnten.

Die Reiserücktrittsversicherung der URV gibt es auch als Einmalpolice.

► URV Reiserücktrittsversicherung im Detail

Die Reiserücktrittsversicherung der URV richtet sich im Wesentlichen an folgende Zielgruppen::

  • Privatreisende: Einzelpersonen, Paare oder Familien, die eine Urlaubsreise buchen und das Risiko absichern möchten, die Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten oder abbrechen zu können.
  • Geschäftsreisende: Die URV bietet auch Tarife für Dienstreisen an, bei denen Rücktritt oder Abbruch aufgrund beruflicher Gründe (z. B. kurzfristige Projektänderungen, unerwartete Versetzungen oder Kündigungen) abgesichert sein können.
  • Preisbewusste Kunden & Sparkassen-Kunden: Da die URV Teil der Sparkassen-Finanzgruppe ist, richtet sich das Angebot auch stark an Kunden der Sparkassen und deren Familien, die direkt über die Bank eine unkomplizierte Reiseversicherung abschließen möchten.
  • Vielfahrer & regelmäßige Urlauber: Für Personen, die mehrmals im Jahr verreisen, gibt es Jahresverträge. Diese sind günstiger als mehrere Einmalversicherungen und sichern alle Reisen innerhalb des Jahres ab.
  • Sicherheitsbewusste Urlauber in Pandemiezeiten: Für Reisende, die ihre Reisen frühzeitig buchen, bietet die Versicherung einen sinnvollen Schutz, um im Falle einer unvorhergesehenen Absage finanziell abgesichert zu sein.

Kurz gesagt: Die URV Reiserücktrittsversicherung ist für alle gedacht, die ihre Reisekosten gegen unvorhergesehene Ereignisse absichern möchten.

Der Tarif ist auch als Reiserücktritt mit Reiseabbruch erhältlich.

 

► Leistungen der URV Reiserücktrittsversicherung

Können Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Grundes nicht antreten so leistet die URV Reiserücktrittsversicherung bei folgenden Punkten:

  • Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten
  • Erstattung von Umbuchungsgebühren
  • Nachreisekosten (bei Erkrankung eines Mitreisenden)
  • Ausgleich für nicht genutzte Reiseleistungen
  • Kostenübernahme bei Reiseabbruch (z. B. verspätete Rückreise)
  • Unterstützung bei Notfällen während der Reise, wie z. B. bei Verlust von Reisedokumenten oder Reisezahlungsmitteln.

Wichtig zu beachten: Tritt bei bestimmten nahestehenden Personen ein versichertes Ereignis ein, kann auch das einen gedeckten Rücktrittsgrund für Sie begründen.

So sind typische Konstellationen aus dem persönlichen Umfeld mitberücksichtigt.

Eine vollständige Übersicht der Leistungen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie ganz leicht unter "Versicherungsbedingungen URV Einzelreise".

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► Tarifvarianten – perfekter Schutz für alle Reisenden

Die URV Reiserücktrittsversicherung hält unterschiedliche Tarife bereit, die sich flexibel an die Bedürfnisse von Einzelpersonen, Paaren und Familien anpassen.

Gerade Familien genießen hier besondere Vorteile: Die Definition des Familienbegriffs ist großzügig angelegt. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder mitversichert. 

Für die Wahl des passenden Tarifs stehen zwei Varianten zur Verfügung. Wer nur eine einzelne Reise absichern möchte, kann eine Einmalpolice abschließen. Wer hingegen mehrmals im Jahr verreist, ist mit einer Jahrespolice bestens beraten.

Ein weiterer Pluspunkt der URV Reiserücktrittsversicherung ist die Vielfalt an anerkannten Rücktrittsgründen. Neben den üblichen Fällen wie Erkrankung oder Arbeitsplatzverlust werden auch außergewöhnliche Ursachen berücksichtigt.

Die Tarife können sowohl mit als auch ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Bei einem Vertrag ohne Selbstbehalt übernimmt die URV sämtliche Stornokosten, sodass Reisende im Schadensfall keine zusätzlichen finanziellen Belastungen tragen müssen.

Mit ihrem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis, den flexiblen Tarifoptionen und der breiten Absicherung ist sie ein verlässlicher Begleiter, der Ihnen einen unbeschwerten und entspannten Start in den Urlaub ermöglicht.

► Tarifbedingungen der Barmenia Reiserücktrittsversicherung

Bei der Auswahl des passenden Tarifes spielen die Bedingungen eine entscheidene Rolle. Relevante Punkte bei der URV Reiserücktrittsversicherung sind folgende: 

  • Abschlussfrist:
    Die Versicherung kann bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wird die Reise innerhalb dieses Zeitraums gebucht (also 29 Tage oder weniger vor Reisebeginn), kann der Versicherungsschutz bis zu 7 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden.
  • COVID-19/Pandemie:
    Grundsätzlich sind Sie bei COVID-19-Erkrankung abgesichert, sofern eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Ein positiver Test ohne Symptome ist nicht versichert.
  • Maximale Reisedauer:
    Im Rahmen einer Jahrespolice gewährt die URV Schutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Einzelreisen sind meist auf 56 Tage begrenzt, danach endet der Versicherungsschutz – auch im Reiseabbruchfall.
  • URV Reiserücktrittsversicherung ohne und mit Selbstbehalt
    Die Jahrespolice wird ohne Selbstbehalt angeboten – im Schadensfall entfällt jeglicher Eigenanteil des Versicherten. Für Einzelpolicen (je nach Tarif) kann hingegen ein Selbstbehalt von etwa 20 % der Stornokosten, mindestens 25 € pro Person, gelten.
  • Erweiterte Rücktrittsgründe:
    Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke, Einreichung einer Scheidungsklage, Unerwarteter Termin zur Organspende.

 

Familiendefinition

Die URV Reiserücktrittsversicherung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Paaren bzw. Familien gebucht werden.

Als Paar/Familie gelten bei der URV zwei Erwachsene mit oder ohne Kinder (bis 25 Jahre), wobei das Verwandtschaftsverhältnis der Personen untereinander keine Rolle spielt.

Die Familiendefinition der URV ist sehr flexibel, wodurch ein optimaler Schutz für Ihre Reise gewährt wird.

► Laufzeit der URV Reiserücktrittsversicherung

Einmal-Police: Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die gebuchte Reise. Er beginnt mit Abschluss der Versicherung (sofern diese rechtzeitig – spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Buchung bei kurzfristigen Reisen – abgeschlossen wurde) und endet automatisch mit dem planmäßigen Abschluss der Reise.

Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

Jahres-Police: Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres. Die Laufzeit beträgt jeweils ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

Somit sind beliebig viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres abgesichert.

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Häufige Fragen (FAQ)


URV Reiserücktrittsversicherung Zusammenfassung

Die Reiserücktrittsversicherung der URV bietet umfassenden Schutz bei Stornierung oder Abbruch einer Reise und kann individuell mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.

Familienfreundlich
Flexible Budgetierung 
Vielzahl an Reiserücktrittsgründen