Allianz Travel Reiserücktrittsversicherung

Für Familien, Paare oder Einzelpersonen - weltweit gültig

ab 707

Leistet bei COVID-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Der Reiserücktritt-Vollschutz mit Reiseabbruchversicherung der Allianz Travel, vormals Allianz Global Assistance, kann wahlweise mit und ohne Selbstbehalt gebucht werden. Der große Vorzug dieser Versicherung: die großzügige Abschlussfrist!

Die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 € 70,37 €

Reisepreis bis 2000 € 122,10 €

Reisepreis bis 3000 € 168,54 €

Familien

Reisepreis bis 2000 € 148,25 €

Reisepreis bis 3000 € 205,01 €

Reisepreis bis 4000 € 258,04 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielpreise für Personen im Alter von 31 bis 50 Jahren, ohne Selbstbehalt. Der Preis für die Versicherung richtet sich nach Ihrem Alter und dem Reisepreis. Den exakten Preis für Ihre Versicherung erfahren Sie, wenn Sie auf "Online abschließen" klicken und Ihre Daten eingeben. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung abzuschließen. Erst wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Versicherung auch wirklich abgeschlossen.

Die Reiserücktrittsversicherung können nicht nur einzelne Personen, sondern auch Paare bzw. Familien abschließen. Es können sich 2 Erwachsene mit oder ohne Kinder (bis zum 21. Geburtstag) versichern, wobei das Verwandtschaftsverhältnis keine Rolle spielt. 2 gemeinsam reisende Familien, die jeweils eine Familienpolice abgeschlossen haben, können mit der Reiserücktrittsversicherung auch gemeinsam zurücktreten.

Selbstbehalt abwählbar! 
Der Selbstbehalt ist gegen einen Zuschlag abwählbar. Die Preise ohne Selbstbehalt finden Sie im PDF Leistungsbeschreibung.

Familienprämien:
diese Reiserücktrittsversicherung ist gültig für maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Ja, mit der Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel sind Sie im Fall einer Erkrankung an Covid-19 zuverlässig geschützt.

Das besondere Plus: Auch die behördlich angeordnete persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts einer Erkrankung an Covid-19 deckt die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel ab!

Alle Details hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

Was gilt im Fall einer Reisewarnung?

Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, besteht in diesem Land kein Versicherungsschutz.
Da es sich bei der Corona-Pandemie aber um eine länderübergreifende Situation handelt, gewährt die Allianz Travel in der Reiseabbruch-Versicherung Versicherungsschutz, sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Individuelle Preisberechnung

Die Allianz Travel berechnet die Preise für die Reiserücktrittsversicherung individuell. Der Preis für Ihre Versicherung ist abhängig vom Preis Ihrer Reise und Ihrem Alter. Für jeden Reisepreis wird ein eigener Versicherungsbeitrag berechnet. Zudem gibt es besonders viele Altersstufen, so dass die Versicherung beispielsweise für Personen im Alter von 21 bis 30 Jahren günstiger ist als für Personen von 31 bis 50 Jahren. Auf diese Weise bezahlen Sie einen Beitrag, der dem genauen Wert Ihrer Reise und Ihrem Alter entspricht.

Unter welchen Voraussetzungen erbringt Allianz Travel die Leistungen?

Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Tod;

  • Unfallverletzung;

  • unerwartete schwere Erkrankung;

  • Schwangerschaft;

  • unerwarteter Gerichtstermin;

  • Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar;

  • Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar;

  • Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung wird von den Behörden des Ziel- oder Transitlandes ein Touristenvisum verweigert;

  • Sie sind Schüler/Student und bestehen eine Abschlussprüfung nicht oder erreichen das Klassenziel nicht;

  • Sie verlieren Ihren unbefristeten Arbeitsplatz nach mindestens 12 Monaten Beschäftigung aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;

  • unerwartete Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses.

Bitte beachten Sie, dass hier nur Beispiele aufgeführt sind. Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Allianz Global Assistance wird zu Allianz Travel - Markenname ELVIA fällt weg

Die Allianz hat ihre Reiseversicherungs-Sparte im November 2018 umbenannt in "Allianz Travel". Bis dahin hieß das Allianz-Tochterunternehmen "Allianz Global Assistance". Die Umbenennung soll dem Verbraucherverständnis dienen. Außerdem führte die Allianz ihre Reiseversicherungen unter dem Markennamen "ELVIA". Auch das hat die Allianz geändert: Ab November 2018 tragen die Reiseversicherungs-Produkte der Allianz Travel diesen Markennamen nicht mehr.

Zusammengefasst: Die "Allianz Global Assistance" heißt jetzt "Allianz Travel" und der Markenname "ELVIA" fällt weg. Das ändert aber natürlich nichts an der Qualität der Reiseversicherungen der Allianz Travel, die wir weiterhin im Programm führen und die Sie bei uns online abschließen können.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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