anzeigenURV Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt
Selbstbehalt: Bei Wahl eines Tarifes mit Selbstbehalt beträgt dieser 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25,- EUR pro Person/Mietobjekt. Die URV Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt kann nicht zusätzlich mit einer Reiseabbruchversicherung gebucht werden.
Die Beiträge der URV Reiserücktrittsversicherung beginnen bei 10,- EUR. Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie im Produktinformationsblatt.
Am Wochenende des 5. und 6. Mai 2012 sowie am Pfingstwochende, vom
25.05.12 (12 Uhr) bis einschließlich 28.05.12 (24.00 Uhr), sind aus
technischen Gründen keine Abschlüsse von URV-Produkten möglich. Bitte
schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung zu einem späteren
Zeitpunkt ab oder nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um alternative Versicherungsangebote zu erhalten.
Wenn Sie den exakten Preis der Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise erfahren wollen, klicken Sie auf den "Online abschließen"-Button und führen Sie nur die ersten Schritte aus, bis Sie den exakten Preis der Versicherung für Ihre Reise angezeigt bekommen. Keine Sorge - erst, wenn Sie im letzten Schritt auf "buchen" klicken, haben Sie die Versicherung wirklich abgeschlossen.
Die Abschlussfrist: Die Reiserücktrittsversicherung kann bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.
Mehr Risikopersonen versichert
Mit der URV Reiserücktrittsversicherung sind mehr "Risikopersonen" versichert - so nennt der Versicherer den Personenkreis, der in der Versicherungspolice genannt wird. Die herkömmliche Reiserücktrittsversicherung tritt üblicherweise in Kraft bei Tod, schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Krankheit ...
"... der versicherten Person, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder anderer nahestehender Angehöriger sowie derjenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen"
Die URV Reiserücktrittsversicherung erweitert die Gruppe der Risikopersonen um ...
"... Adoptivkinder/ -eltern, Pflegekinder / -eltern, Stiefkinder/ -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten"
Weitere Informationen zu den Risikopersonen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie im Dokument "Produktinformationsblatt_RRV_mit_SB_URV.pdf".
Erweiterte Rücktrittsgründe
Das Besondere an der URV Reiserücktrittsversicherung ist, dass sie mehr Gründe für den Reiserücktritt gelten lässt als andere Reiserücktrittsversicherungen. Dies sind einige der üblichen anerkannten Gründe:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder naher Angehöriger
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
- Arbeitslosigkeit infolge unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
Die URV Reiserücktrittsversicherung anerkennt darüber hinaus u.a. auch folgende Gründe:
- Bruch von Prothesen
- Schaden am Eigentum u.a. durch Hochwasser oder Überschwemmung
- Arbeitsplatzwechsel
- Einreichung der Scheidungsklage
- Impfunverträglichkeit des mitreisenden Hundes
Weitere Informationen zu den erweiterten Reiserücktritts-Gründen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie im Dokument "Produktinformationsblatt_RRV_mit_SB_URV.pdf".
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt.



