URV Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch

Die URV Reiserücktrittsversicherung kann bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.

Der Selbstbehalt beträgt 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25 Euro pro Person/Mietobjekt.

Die Beiträge beginnen bei 10 €. Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie im Produktinformationsblatt oder klicken Sie auf "Online abschließen" um ein individuelles Angebot zu berechnen.

Am Wochenende des 5. und 6. Mai 2012 sowie am Pfingstwochende, vom 25.05.12 (12 Uhr) bis einschließlich 28.05.12 (24.00 Uhr), sind aus technischen Gründen keine Abschlüsse von URV-Produkten möglich. Bitte

schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt ab oder nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um alternative Versicherungsangebote zu erhalten.

Informationen

Die Besonderheiten der URV Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung der URV zeichnet zwei Besonderheiten aus: Sie lässt mehr Reiserücktrittsgründe als vergleichbare Versicherungen zu. Zudem ist der Kreis der versicherten Risikopersonen weiter gefasst.

Erweiterte Rücktrittsgründe

Das Besondere an der URV Reiserücktrittsversicherung ist, dass sie mehr Gründe für den Reiserücktritt gelten lässt als andere Reiserücktrittsversicherungen. Dies sind einige der üblichen anerkannten Gründe: 

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder naher Angehöriger
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • Arbeitslosigkeit infolge unerwarteter betriebsbedingter Kündigung 

 
Die URV Reiserücktrittsversicherung anerkennt darüber hinaus u.a. auch folgende Gründe:

  • Bruch von Prothesen
  • Schaden am Eigentum u.a. durch Hochwasser oder Überschwemmung
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Impfunverträglichkeit des mitreisenden Hundes 


Weitere Informationen zu den erweiterten Reiserücktritts-Gründen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie im Dokument "Produktinformationsblatt_RRV_ohne_Abbruch_URV.pdf".

Mehr Risikopersonen versichert

Mit der URV Reiserücktrittsversicherung sind mehr "Risikopersonen" versichert - so nennt der Versicherer den Personenkreis, der in der Versicherungspolice genannt wird. Die herkömmliche Reiserücktrittsversicherung tritt üblicherweise in Kraft bei Tod, schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Krankheit ...

"... der versicherten Person, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder anderer nahestehender Angehöriger sowie derjenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen"

Die URV Reiserücktrittsversicherung erweitert die Gruppe der Risikopersonen um ...

"... Adoptivkinder/ -eltern, Pflegekinder / -eltern, Stiefkinder/ -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten"

Weitere Informationen zu den Risikopersonen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie im Dokument "Produktinformationsblatt_RRV_ohne_Abbruch_URV.pdf".



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