Wer zahlt bei Verlust des Gepäck während des Flugs?

Frage: Während meines Fluges ist mein Gepäck abhanden gekommen. Wer erstattet mir den Schaden? Die Fluggesellschaft oder meine Reisgepäckversicherung?
Antwort: Zuerst die Reisegepäckversicherung. Am Flughafen erhalten Sie eine Verlustbescheinigung der Fluggesellschaft, die Sie bei Ihrer Reisegepäckversicherung einreichen. Die Reisegepäckversicherung erstattet Ihnen den Schaden und fordert eventuell Regress bei der Fluggesellschaft.

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