Reiseversicherungen für Klassenfahrten und Studienreisen

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Teilnehmende Versicherungen

Mit dem Vergleich von reiseversicherung.com können Sie über 200 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Hier zeigen wir Ihnen Reiseversicherungen, die speziell für Klassenfahrten und Studienreisen entwickelt wurden, um alle Teilnehmer rundum abzusichern - sowohl Schüler als auch begleitende Lehrer und Eltern. Damit sind Schüler nicht nur während der Zeiträume versichert, in denen sie während der Klassenfahrt unter Lehreraufsicht stehen, sondern auch während der Nachtruhe oder bei Freigängen. Die Pakete enthalten üblicherweise die wichtigsten Absicherungen, unter anderem die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseunfallversicherung und die Reisehaftpflichtversicherung.

Unsere Produkte für Klassenfahrten und Studienreisen

Wie wichtig ist die Reiseversicherung für Klassenfahrten?

Wenn eine Reise abgesagt oder abgebrochen werden muss, fallen in den meisten Fällen Stornokosten an. Das gilt auch für die Klassenreise. Das bedeutet, dass die Eltern, die die Reise bereits bezahlt haben, möglicherweise ihr Geld gar nicht oder nur teilweise zurück bekommen.

Für Eltern, deren Kinder auf Klassenfahrt gehen, sind zwei Fragen wichtig:
1. Geht die Reise ins Ausland?
2. Werden vom Organisator Reiseversicherungen abgeschlossen?
Dieser Artikel gibt Auskunft, was bezüglich dieser beiden Fragen zu beachten ist.

Wichtiger Schutz: Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung deckt Kosten ab, die durch die Stornierung einer Reise entstehen. Um sicherzustellen, dass die Eltern die komplette Summe, die sie bei Reisebuchung gezahlt haben, erstattet bekommen, sollte auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden.

Warum? Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn der Schüler oder die Schülerin nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann, z. B. wegen Grippe oder einer Sportverletzung. Die Stornokosten, die dadurch entstehen, zahlt die Reiserücktrittsversicherung. Die Reiseabbruchversicherung wird wirksam, wenn die Klassenfahrt bereits angetreten wurde, und eine teilnehmende Person wegen Krankheit oder Verletzung nach Hause fahren muss. Auch sie begleicht die dadurch entstehenden Stornokosten.

Die auf reiseversicherung.com angebotenen Versicherungen enthalten eine Reiserücktrittsversicherung und optional eine Reiseabbruchversicherung.

Ist auch die Aufsichtsperson versichert?

Achten Sie bei der Reiseplanung Ihrer Klassenfahrt darauf, dass auch der Lehrer / die Lehrerin bzw. die begleitende Aufsichtsperson versichert ist. Bei einigen Angeboten ist das optional. Wird die Aufsichtsperson krank oder kann sie aus anderen Gründen die Schüler nicht begleiten, und kann keine Ersatzperson gefunden werden, kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Kosten auf, die durch die Absage der Klassenfahrt entstehen.

Reiserücktrittsversicherung für einzelne Personen

Falls der Veranstalter der Klassenfahrt selbst keine Reiserücktrittsversicherung für diese Gruppenreise abschließt, können Sie als Eltern selbstverständlich Ihr Kind durch eine reguläre Reiserücktrittsversicherung individuell absichern.

Die von uns angebotenen Reiserücktrittsversicherungen decken nicht nur die üblichen Urlaubsreisen ab, sondern viele verschiedenen Formen von Reisen und Veranstaltungen - selbstverständlich auch Klassenfahrten. Hier finden Sie die von uns empfohlenen Reiserücktrittsversicherungen.

Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten innerhalb Deutschlands

Welche Reiseversicherungen abgesehen von der Reiserücktrittsversicherung sind noch wichtig zur Absicherung der Klassenfahrt? Braucht die Klasse und die Begleitperson beispielsweise eine Reisekrankenversicherung? Nein, nicht bei Reisen innerhalb Deutschlands. Alle Teilnehmer sind durch ihre jeweilige gesetzliche Krankenversicherung oder durch ihre private Krankenvollversicherung ausreichend abgesichert.

Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten in Europa

Bei Klassenfahrten in ein anderes europäisches Land ist eine Reisekrankenversicherung sehr wichtig. Warum? Erstens: Zwar gilt der Krankenschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in ganz Europa, allerdings nur eingeschränkt.

Zweitens: Viel wichtiger ist der medizinische Rücktransport nach Hause. Bricht sich ein Kind bei der Wanderung das Bein oder bekommt es eine Blinddarmentzündung, ist es gut, eine Reisekrankenversicherung zu haben, die die Kosten für den Rücktransport abdeckt. Denn die Gesetzliche zahlt nicht für Rücktransporte aus dem Ausland.

Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten außerhalb Europas

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Reisen außerhalb Europas (genauer gesagt: außerhalb der Schengen-Staaten) keinerlei Behandlungskosten. Damit ist klar: Die Reisekrankenversicherung ist bei Klassenfahrten in Länder außerhalb Europas ein absolutes Muss.

Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung

Bei diesen beiden Reiseversicherungs-Arten ist eine generelle Empfehlung nicht ganz so einfach. Ob sich eine Reisehaftpflicht- und eine Reiseunfallversicherung für die Klassenfahrt lohnt, hängt von der individuellen Reisegruppe ab. Viele deutsche Haushalte verfügen über eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung, die alle Familienmitglieder absichert, in der Regel auch im Ausland.

Es sollte also vor Abschluss der Klassenfahrt-Versicherung geklärt werden, ob bei den teilnehmenden Personen ein Bedarf für diese beiden Reiseversicherungen besteht. Im Zweifelsfall empfehlen wir deren Abschluss zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung bzw. Reisekrankenversicherung. Schließlich wollen wir beim Nachwuchs ja auf Nummer Sicher gehen.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation