Dienstreiseversicherung und Geschäftsreiseversicherung

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Mit dem Vergleich von reiseversicherung.com können Sie über 200 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Bei der Planung einer Dienst- bzw. Geschäftsreise sind viele wichtige Dinge auf der Checkliste zu berücksichtigen - unverzichtbar sollte hier auch ein umfangreicher Versicherungsschutz sein! Ob Firmenchef, Freiberufler oder Angestellter - Denken Sie für sich oder Ihre Mitarbeiter an eine Geschäftsreiseversicherung / Dienstreiseversicherung insbesondere für Auslandsreisen!

Immer mehr deutsche Unternehmen eröffnen im Zuge der Globalisierung Niederlassungen im Ausland. Zudem steigt die Anzahl der Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Firmen stetig an und die Dienstreise gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Sie sollten daher genau prüfen, ob Sie berufsbedingte Reisen nicht besser mit einer Dienstreise Versicherung absichern!

Dienstreiseversicherung

Eine Dienstreiseversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Arbeitnehmer, die beruflich bedingte Reisen unternehmen. Sie deckt Risiken ab, die während der Dienstreise auftreten können, und entlastet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Definition Dienstreise

Eine Dienstreise ist eine vorübergehende, beruflich veranlasste Abwesenheit vom regelmäßigen Arbeitsplatz, die im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt.

Wichtige Bestandteile einer Dienstreiseversicherung

In Vorbereitung auf Ihre Business-Reise sollten Sie, insbesondere wenn es ins Ausland geht, auf diese Versicherungen achten!

 

  • Auslandskrankenversicherung Dienstreise
    Übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen im Ausland und beinhaltet oft Rücktransport ins Heimatland
     
  • Unfallversicherung Dienstreise
    Schützt bei Unfällen während der Reise (inkl. Hin- und Rückreise) und deckt Heilbehandlungskosten, Invaliditätsleistungen oder Unfalltod.
     
  • Haftpflichtversicherung Dienstreise
    Deckt Schäden, die der Reisende während der Dienstreise Dritten zufügt und schützt auch vor finanziellen Forderungen bei Personen- oder Sachschäden.
     
  • Reisegepäckversicherung Dienstreise
    Sie bietet Schutz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäckstücken während einer beruflich veranlassten Reise. Sie deckt in der Regel auch dienstlich genutzte Gegenstände wie Laptops oder Arbeitsmaterialien ab. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesamte Dauer der Dienstreise.

 

Separat abgeschlossen werden sollte noch eine:
Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung

Fazit:

Eine Dienstreiseversicherung ist besonders bei unbefristeten Reisen ins Ausland oder bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko unverzichtbar!

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Versicherung individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeiter abgestimmt ist, um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Geschäftsreiseversicherung

Eine Geschäftsreiseversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Unternehmen und deren Mitarbeiter bei geschäftlich bedingten Reisen absichert. Sie schützt vor finanziellen Risiken und möglichen Schäden, die während der Reise auftreten können, und ergänzt den Versicherungsschutz, den ein Arbeitgeber oder Mitarbeiter sonst z.B. durch die gesetzlichen Versicherungen haben könnte.

Definition Geschäftsreise

Eine Geschäftsreise ist eine vorübergehende, beruflich bedingte Reise, die im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt, um geschäftliche Aufgaben wie Kundengespräche, Verhandlungen oder Messebesuche außerhalb des üblichen Arbeitsorts wahrzunehmen.

Wichtige Bestandteile einer Geschäftsreiseversicherung

Geschäftsreise Versicherungsschutz ist wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um kein finanzielles oder gesundheitliches Risiko einzugehen, wenn man auf berufsbedingten Aufenthalten insbesondere im Ausland ist. 

 

  • Auslandskrankenversicherung Geschäftsreise
    Übernahme von Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, sowie die Organisation und Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland.
     
  • Unfallversicherung Geschäftsreise
    Absicherung bei Unfällen während der Reise (inkl. Hin- und Rückreise) sowie Leistungen wie Invaliditätsentschädigung, Unfalltod oder Heilbehandlungskosten.
     
  • Reisehaftpflichversicherung Geschäftsreise
    Schutz vor finanziellen Forderungen bei Schäden, die der Reisende Dritten während der Geschäftsreise zufügt (z. B. Personen- oder Sachschäden).
     
  • Reisegepäckversicherung Geschäftsreise
    schützt vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck während einer geschäftlichen Reise. Sie umfasst oft auch beruflich genutzte Gegenstände wie Laptops, Präsentationsmaterialien oder Arbeitsgeräte.


Schwerpunkt der Versicherungen auf Geschäftsreise  ist die Auslandskrankenversicherung, die sinnvoll mit Haftpflicht-, Unfall- und Reisegepäckversicherung kombiniert werden kann.

Empfehlenswert auch hier eine Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung Geschäftsreise zur Erstattung von Kosten, wenn die Reise aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) vorzeitig beendet oder nicht angetreten werden kann.

Auch bei Geschäftsreisen hängt ein optimaler Versicherungsschutz natürlich stark von den individuellen Bedürfnissen des Reisenden und dem Reiseziel ab, wobei zwischen Reisen innerhalb Deutschlands und Auslandsreisen innerhalb und außerhalb Europas unterschiedliche Versicherungen notwendig bzw. zu empfehlen sind.

Optionale Geschäftsreise-Versicherungen

Hier wären sicherlich auch ein Krisenschutz und Assistance-Service zu Absicherung für Reisen in Krisen- oder Risikogebiete (z. B. Evakuierung bei politischen Unruhen, Naturkatastrophen) und die Unterstützung bei Verlust von Reisedokumenten oder anderen Notfällen, zu empfehlen.

Sollten Sie sich in anderen Ländern Sorgen machen, dass Ihre technischen Geräte, wie Laptop oder Handy ausspioniert werden bietet sich ein Cyberversicherung zum Schutz vor Cyberangriffen, Datenverlust oder Datenschutzverletzungen während der Geschäftsreise an.

Weiterhin gibt es noch den ​erweiterterten Versicherungsschutz für Manager alsospezielle Versicherungen für Führungskräfte, die höhere Haftungsrisiken tragen (z. B. Directors-and-Officers-Versicherung)

Häufige Fragen zur Dienstreiseversicherung

Der Arbeitgeber hat eine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter für den er eine Dienstreise angeordnet hat. Kommt dieser auf der Dienstreise oder Geschäftsreise zu Schaden, muss der Arbeitgeber dafür gerade stehen. Dabei sind nicht alle Krankheits- oder Verletzungs-Risiken durch die gesetzliche Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung gedeckt.

Speziell bei berufsbedingten Reisen ins Ausland sollte sich um eine Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung gekümmert werden!

Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel nicht für Behandlungen außerhalb der Schengen-Staaten. Ohne Dienstreiseversicherung kann also der Besuch der Partnerfirma in den USA finanziell risikoreich sein, wenn man selbst oder der Mitarbeiter in einem amerikanischen Krankenhaus behandelt werden muss.

Der gesetzliche Unfallschutz greift eindeutig erst, wenn die Dienstreise vorab vom Arbeitgeber offiziell in Form einer Dienstreisegenehmigung bestätigt wurde und die Reise zeitlich begrenzt ist. Nur durch diese Genehmigung können Arbeitnehmer dann belegen, dass es sich tatsächlich um eine Dienstreise handelt, wodurch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz wirksam wird.

Bei längeren, unbefristeten Auslandsaufenthalten oder bei Beschäftigten, die ausschließlich für eine Tätigkeit im Ausland angestellt sind, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht.

In diesem Fall sollten Sie unbedingt eine Dienstreiseversicherung, z. B. die MIA-EASY Versicherung abschließen!

Hier abschließen!

Der Unterschied  liegt hauptsächlich im Kontext und Zweck der Reise - so liegt der Focus einer Dienstreise auf der Erledigung beruflicher Aufgaben, wie z. B. Fortbildungen, interne Projektarbeiten oder auch Behördenbesuche meist innerhalb Deutschlands. Daher wird die Bezeichnung auch häufiger im verwaltungs- oder behördenbezogenen Kontext verwendet.

Die Geschäftsreise umfaßt eher Tätigkeiten mit externem Fokus, wie z. B. Verhandlungen, Kundentermine, Messebesuche oder Akquise von Kunden, welche sich nicht nur auf Deutschland beschränkt, sondern auch Auslandsreisen betrifft.

Die Dienstreise ins schöne Rom, Paris oder London im Anschluß noch um ein paar Tage privat zu verlängern kommt sicherlich jedem in den Sinn und bietet sich ja auch an, wenn man schon mal da ist und Reisedaten unkompliziert anpassen kann.

Doch greift in diesem Falle noch die Geschäftsreiseversicherung oder muss ich für die private Zeit mich erneut versichern?   

Eine private Verlängerung ist in der Regel nicht mitversichert, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgelegt.

In der Regel ist die Dienstreiseversicherung ausschließlich auf die versicherte Person (den Arbeitnehmer) beschränkt, die im Auftrag des Arbeitgebers reist.

Mitfahrer oder Begleitpersonen sind normalerweise nicht automatisch versichert, es sei denn, sie sind ebenfalls Beschäftigte des Unternehmens und die Reise gehört auch zu ihrem beruflichen Auftrag.

Private Begleitpersonen, wie Partner oder Familienangehörige (z. B. bei einer privat verlängerten Dienstreise), sind in der Regel nicht in der Dienstreiseversicherung eingeschlossen. Sie schützt in der Regel nur den beruflich reisenden Arbeitnehmer.

Für Mitfahrer, Partner oder Familienangehörige ist somit in den meisten Fällen ein separater Versicherungsschutz erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine Sonderregelung im Versicherungsvertrag. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen oder eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber ist hier unerlässlich.


Unser Experten-Tipp:

Nicht alle Versicherungen für Privatreisen gelten auch für Geschäftsreisen. Wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte. In der Reisekrankenversicherung ist die Mitversicherung von Geschäftsreisen oft mit keinen oder nur mit geringen Mehrkosten verbunden!

Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation