Reiseabbruchversicherung - Schutz bei vorzeitigem Reiseende

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ist eine Reiseversicherung, die dann einspringt, wenn Sie Ihre Reise nach dem Antritt vorzeitig abbrechen oder unterbrechen müssen – etwa wegen Krankheit, eines Notfalls in der Familie oder unvorhergesehener Ereignisse am Urlaubsort.

Sie ersetzt die nicht genutzten Reiseleistungen und übernimmt zusätzlich Kosten für die Rückreise oder eine Verlängerung des Aufenthalts, wenn dieser medizinisch notwendig ist.

Damit ergänzt sie die Reiserücktrittsversicherung, die ausschließlich vor dem Reiseantritt greift.

⇒ Unsere Empfehlung: Kombinieren Sie die Reiseabbruchversicherung mit einer Reiserücktrittsversicherung. So sind Sie rundum geschützt – vor und während Ihrer Reise.

Reiseabbruchversicherung Vergleich: Was brauchen Sie?
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Reise­rücktritts­versicherung

mit...
Reiseabbruchversicherung empfohlen
Übernimmt die anfallenden Kosten bei vorzeitiger Rückreise oder verlängertem Aufenthalt.
Reisekrankenversicherung
Übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland und für den Rücktransport ins Heimatland.
Reisegepäckversicherung
Übernimmt die Kosten bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks.
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► Warum ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll?

Ein unerwarteter Abbruch der Reise kann teuer werden – vor allem bei Fernreisen, Kreuzfahrten oder langen Aufenthalten mit vorab gebuchten Leistungen. Wer krank wird, plötzlich nach Hause muss oder seinen Urlaub vorzeitig beenden muss, bleibt sonst auf hohen Stornokosten und zusätzlichen Rückreisekosten sitzen.

Gerade in Fällen wie diesen bietet die Reiseabbruchversicherung einen verlässlichen Schutz:

  • Rückerstattung nicht genutzter Leistungen (z. B. Hotel, Ausflüge)
  • Erstattung der Mehrkosten für verfrühte Heimreisen
  • Übernahme zusätzlicher Hotelkosten bei medizinischer Reiseunfähigkeit

Ob für Familien, Senioren oder Vielreisende – wer auf Sicherheit setzt, sollte diesen Schutz nicht vernachlässigen.

► Unsere Empfehlung

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► Wann greift die Reiseabbruchversicherung?

Die Versicherung tritt dann in Kraft, wenn ein triftiger, unvorhergesehener Grund zum Abbruch oder zur Unterbrechung der Reise führt. Dazu zählen unter anderem diese Reiseabbruch Gründe:

  • Plötzliche schwere Erkrankung oder Unfall
  • Todesfall oder schwerer Krankheitsfall eines nahen Angehörigen
  • Schwere Schäden am Eigentum (z. B. Wohnungsbrand, Einbruch)
  • Naturkatastrophen oder politische Unruhen am Urlaubsort
  • Unerwartete Komplikationen in der Schwangerschaft

Versicherer verlangen meist einen medizinischen Nachweis oder eine behördliche Bestätigung über das Ereignis. Wichtig: Der Vorfall darf zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht vorhersehbar gewesen sein.

► Was deckt die Reiseabbruchversicherung ab?

Was ist bei einer Reiseabbruchversicherung versichert – und was nicht?

Gedeckt sind in der Regel:

  • Stornierte oder nicht genutzte Reiseleistungen
  • Zusätzliche Rückreisekosten oder Umbuchungen
  • Nachreise zur Reisegruppe (bei Unterbrechung)
  • Hotelkosten bei verlängerter Aufenthaltsdauer aufgrund Krankheit

Nicht versichert sind dagegen:

  • Verschiebung und Absage von Flügen durch den Reiseveranstalter
  • Abbruch aus persönlichen Gründen (z. B. Heimweh)
  • Ereignisse, die bereits bekannt waren oder vorhersehbar waren

► Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung - der Unterschied

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung? Im Alltag werden diese Begriffe oft als gleich angesehen, meinen aber tatsächlich Unterschiedliches:

⇒ Tipp: Kombiprodukte, die beides abdecken, bieten meist den besten Reiseschutz.

► Worauf Sie beim Abschluss achten sollten!

Wenn Sie eine Reiseabbruchversicherung online abschließen beachten sie das nicht jeder Tarif auch zu jeder Reise passt.

Achten Sie bei Abschluß auf:

  • Höhe der Deckungssumme und etwaigen Selbstbehalt
  • Mitversicherung von Mitreisenden oder Familienmitgliedern
  • Gültigkeit für Einmalreise oder als Jahrespolice
  • Bedingungen bei bestehenden Vorerkrankungen

Wer öfter reist oder mit Familie unterwegs ist, profitiert häufig von einem Jahresvertrag mit erweiterten Leistungen.

► Was tun im Schadensfall?

Im Ernstfall gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

  1. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung oder die 24-Stunden-Notfallnummer.
  2. Sammeln Sie alle Belege (Atteste, Rechnungen, Stornierungsnachweise).
  3. Melden Sie den Schaden möglichst schnell – viele Anbieter ermöglichen das online.

⇒ Tipp: ein digitaler Ordner mit allen Versicherungsunterlagen auf dem Smartphone spart im Notfall wertvolle Zeit.

Häufige Fragen (FAQ)

Idealerweise direkt bei oder kurz nach der Reisebuchung. Spätestens jedoch vor Reiseantritt – sonst besteht kein Schutz!

Das hängt vom Anbieter ab. Einige schließen Pandemien aus, andere bieten ergänzende Covid-Zusatzpakete an. Immer genau prüfen!

Nur die nicht genutzten Teile der Reise und zusätzlich entstandene Kosten. Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab.

Alle Tarife ermöglichen die Mitversicherung von Partnern, Kindern oder Freunden – vorausgesetzt, sie wurden bei Vertragsabschluss angegeben.

Bei Reiseunterbrechungen können Leistungen anteilig gezahlt oder eine Nachreise zur Gruppe übernommen werden – je nach Tarif.

Fazit: Reiseabbruchversicherung – eine Investition in Sicherheit

Wer auf Reisen nicht nur den Start absichern möchte, sondern auch unvorhergesehene Ereignisse während des Urlaubs im Blick hat, sollte sich mit der Reiseabbruchversicherung auseinandersetzen.

Sie ist kein überflüssiger Zusatz, sondern eine sinnvolle Ergänzung – vor allem bei längeren oder kostspieligen Reisen.

Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation