Reisen mit Handicap

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollten ihre Reise besonders sorgfältig planen und Reiseveranstalter auf ihre speziellen Bedürfnisse hinweisen. Auch wenn die Folgen von Behinderungen oder chronischen Krankheiten bei einer Reiseversicherung ausgenommen sein können, lohnt sich eine Reisekranken- und eine Reiserücktrittsversicherung. Wer einige Voraussetzungen beachtet, der bekommt einen guten Schutz für die Reise - Schließlich gibt es viele Gründe eine Reise abzusagen oder im Urlaub zu erkranken, unabhängig von einer Vorerkrankung oder einem Handicap.

Flugvorbereitung

Bei einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sollte eine Reise bereits vor der Buchung mit dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt besprochen werden. Neben der medizinischen Vorbereitung gibt es schon beim Kofferpacken einiges zu beachten, damit es keine Problemen gibt. Deshalb gehören Medikamente oder Hilfsmittel ebenso ins Handgepäck wie Verordnungen, Behindertenausweise, Impfpässe für Blindenhunde und Zollbescheinigungen für Rollstühle.

Kontakt zur Fluggesellschaft

Etablierte Fluggesellschaften und IATA-Mitglieder (International Air Transport Association) bemühen sich, die Reise für Behinderte und chronisch Kranke so angenehm wie möglich zu machen. Das gilt auch für Reedereien. Besondere Anforderungen sollte man vorab mit der Transportgesellschaft klären. Es gibt Rollstühle, die den Transport in der engen Kabine erleichtern. Damit kann man bei langen Flügen auch die Waschräume erreichen. Viele Fluglinien befördern eigene Rollstühle oder Blindenhunde für behinderte Passagiere ohne Mehrkosten, wenn der Transport rechtzeitig angemeldet wird.

Wie reist der Blindenhund?

Die Frage, ob ein Blindenhund in der Kabine oder nur im Frachtraum mitfliegen kann, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Einreisebeschränkungen sowie Quarantäne- und Impfbestimmungen für Tiere müssen rechtzeitig überprüft werden. Nicht alle Länder machen hier Ausnahmen für Blindenhunde. Auskunft geben die Botschaften und Konsulate des jeweiligen Reiselandes.

Am Urlaubsort

Auf keinen Fall sollte man eine Reise ins Ausland machen, ohne sich vorher über die medizinische Infrastruktur, Betreuungsmöglichkeiten und Notfallversorgung zu informieren. Wie gut ist die eigene Orts- und Sprachkenntnis im Urlaubsland? Erfahrungsgemäß entstehen die größten Probleme für Behinderte vor allem durch die fehlende Infrastruktur am Ziel: Verkehrsmittel und Hotels sind häufig nicht behindertengerecht ausgelegt; Apotheken, Krankenhäuser und Arztpraxen sind nicht immer in der Nähe erreichbar. Gibt es nötige Medikamente auch am Urlaubsort?

Eine Assistance kann helfen

Unterstützung bekommen chronisch Kranke von einem Notfallservice (Assistance), die im Umfang einer Reisekrankenversicherung mit eingeschlossen sein sollte. Der Notfallservice hilft, geeignete Behandlungsmöglichkeiten und Kliniken im Ausland zu finden und kennt deutschsprachige Ärzte vor Ort.

Reisekrankenversicherung

Erkrankungen, die bereits ärztlich diagnostiziert wurden, gelten bei der Reiseversicherung zwar als Vorerkrankung. Sie sind jedoch bei einer guten Reisekrankenversicherung nicht grundsätzlich vom Schutz ausgeschlossen. Kommt es zu einer unerwarteten Erkrankung oder einem Unfall, übernimmt die Reisekrankenversicherung die Behandlungskosten und einen nötigen Krankenrücktransport. Behandlungen, mit denen bei Reiseantritt zu rechnen war, sind dagegen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Vor Reiseantritt sollte man immer auch rechtzeitig überprüfen ob und in welchem Umfang die eigene private oder gesetzliche Krankenversicherung auch im Urlaubsland Leistungen erbringt.

Unerwartete Verschlechterung

Bei einer unerwarteten Verschlechterung eines bis dahin stabilen Krankheitszustandes während der Reise ist es möglich, dass die Reisekrankenversicherung für die Behandlung aufkommt. Betroffene, die einem möglichen Risiko ausgesetzt sind, sollten vor Reiseantritt mit ihrem Arzt sprechen und sich ihren stabilen Gesundheitszustand bestätigen lassen. Kommt es dann zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, kann das als unerwartet gelten, wenn zum Beispiel ein bisher stabiler Diabetiker einen plötzlichen Zuckerschock erleidet. Verletzt sich ein Rollstuhlfahrer beim Sturz aus dem Rollstuhl, ist das keine Folge der Behinderung, sondern ein neues unerwartetes Unfallereignis, für das ebenfalls ein normaler Leistungsanspruch besteht.

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt 

Reisende mit einem Handicap oder einer Vorerkrankung sollten sich vor Antritt der Reise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes ausstellen lassen. Darin sollte festgehalten sein, dass Urlaubsziel, Reisedauer und Beförderungsmittel unbedenklich für den Reisenden sind. Auch schwangere Frauen sollten sich sicherheitshalber bei Reiseantritt bestätigen lassen, dass die Schwangerschaft bisher komplikationslos verlaufen ist und mit keinen Schwierigkeiten zu rechnen ist.

Reiserücktrittsversicherung

Bei einigen Reiserücktrittsversicherungen ist neben vielen klassischen Stornogründen auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung oder Behinderung als Storno- oder Abbruchgrund mitversichert. Bei einer unerwarteten Verschlechterung der Vorerkrankung vor Reisebeginn ist es dann möglich, dass die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernimmt. Einige Versicherer wie ERGO Reiseversicherung, URV und HanseMerkur bieten gute Regelungen für Menschen mit Handicaps oder Vorerkrankungen. So sind bestehende Erkrankungen oder Behinderungen im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise nicht ärztlich behandelt werden mussten.

Ärztliches Attest

Auch bei einer Reiserücktrittsversicherung ist es sinnvoll, sich vom Arzt beraten zu lassen. In diesem Fall ist es wichtig, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits vor der Reisebuchung ausgestellt wird, denn die Reiserücktrittsversicherung gilt vom Zeitpunkt der Buchung bis zum Antritt der Reise. Will man eine Reiseabbruchversicherung mit abschließen, hat man am besten ein zweites Attest, das den Gesundheitszustand vor Reisebeginn dokumentiert.

Tipps:

Behindertes Kind im Haushalt

Bei der Reiserücktrittsversicherung der Barmenia kann zum Beispiel ein eigenes behindertes Kind, das im eigenen Haushalt betreut wird, ohne Altersbeschränkung im Familientarif mitversichert werden.

Stornoberatung:

Eine Stornoberatung für die Reiserücktrittsversicherung bieten einige große Versicherer wie die Hanse Merkur oder die ERGO Reiseversicherung an. Eine Stornoberatung empfiehlt sich bei Operationen, Unfällen oder zwischenzeitlichen Erkrankungen, wenn nicht klar ist, ob man den Urlaub antreten kann oder nicht.

Sonderfälle:

Geplante stationäre Behandlung

Wer weiß, dass er sich einer stationären Behandlung unterziehen muss und einen Urlaub mit Reiserücktrittsversicherung bucht, kann nicht mit der Übernahme der Stornokosten durch die Versicherung rechnen. 

Psychische Erkrankungen

Bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen sind neuerliche starke Schübe nicht versicherbar und werden von keiner Reiserücktrittsversicherung gedeckt.

Komplikationen in der Schwangerschaft

Wenn es bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft zu plötzlichen Komplikationen vor der Abreise kommt, trägt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Treten die Komplikationen während der Reise auf, übernimmt die Reisekrankenversicherung die Behandlungskosten.

Medikamente

Werden bei einer Erkrankung im Ausland Medikamente verordnet, die Sie regelmäßig zuhause einnehmen, erstattet die Auslandskrankenversicherung keine Kosten.

 

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