Was tun im Notfall?

Versicherung und Polizei verständigen

Auch wenn es im ersten Moment schwer fällt: Bitte bewahren Sie Ruhe, wenn Ihnen oder Ihren Mitreisenden im Urlaub etwas passiert ist. Ihre Versicherungsgesellschaft steht Ihnen über eine Notfall-Hotline in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung. Wichtig ist natürlich auch, dass Sie Diebstahl, Einbruch und Raub sowie Unfälle sofort der örtlichen Polizei melden und sich den Versicherungsfall polizeilich bestätigen lassen. Bei Sachschäden muss die Bescheinigung eine Liste aller verschwundenen oder defekten Gegenstände enthalten.

Das Wichtigste am Telefon

Grundsätzlich gilt: Je eher Sie einen Schaden melden, desto besser. Wenn Sie Ihren Notfall melden, machen Sie bitte folgende Angaben, damit die Versicherungsgesellschaft den Schadenfall schnell aufnehmen und Ihnen rasch helfen kann.

  • Was ist passiert?
  • Wer ist geschädigt?
  • Wo befindet sich die betroffene Person?
  • Wer ist die Kontaktperson?
  • Wie kann man Sie erreichen?
  • Welchen Versicherungsschutz hat die betreffende Person?
  • Wie lautet die Versicherungsnummer?

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem Sie Ihre Versicherung benachrichtigt und den Schaden bei der Polizei gemeldet haben, sollten Sie noch den Reiseveranstalter über den Schaden informieren, denn manchmal sind Schäden auch über den Veranstalter abgesichert. Außerdem brauchen Sie vom Hotel, der Bahn- oder Fluggesellschaft schriftliche Bestätigungen über die entstandenen Schäden. Alle Belege und Rechnungen, die durch den Notfall entstanden sind, reichen Sie bitte, wenn möglich, im Original ein. Alle Belege für die Krankenversicherung müssen den Namen der behandelten Person, die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten. Bitte achten Sie darauf, dass aus den Arztrechnungen die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen.

Was ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport?

Wenn Sie im Ausland so ernsthaft erkranken, dass Sie am Urlaubsort medizinisch unterversorgt sind oder wenn absehbar ist, dass Sie für längere Zeit im Krankenhaus liegen müssen, werden Sie von Ihrer privaten Reisekrankenversicherung zurück nach Deutschland gebracht. Eine medizinische Unterversorgung liegt vor, wenn die diagnostische, therapeutische oder pflegerische Versorgung im Urlaubsland nicht den deutschen Standards entspricht. In einem solchen Fall spricht man von einem "medizinisch notwendigen" oder "medizinisch sinnvollen" Rücktransport.

Wer organisiert den Rücktransport?

Ob ein Transport in ein deutsches Krankenhaus erforderlich ist, wird in der Regel vor Ort entschieden: Die behandelnden Ärzte treffen gemeinsam mit den Sachverständigen der jeweiligen Versicherung die Entscheidung über einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dabei können die Voraussetzungen für das Kriterium "medizinisch notwendig" je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist es in jedem Fall wichtig, sofort die Versicherung zu informieren. Die Gesellschaft kümmert sich dann um alle weiteren Schritte - wenn nötig auch um die Abwicklung des Rücktransports in einem speziellen Ambulanzflugzeug.

 

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