Frage: Ich will bei meiner nächsten Auslandsreise auf Nummer Sicher gehen. Zahlt die private Reisekrankenversicherung wirklich ohne Wenn und Aber alle Krankheitskosten, die im Ausland anfallen können?
Antwort: Es ist völlig richtig, dass Sie sich informieren. Tatsächlich gibt es auch bei der Reisekrankenversicherung einige Ausschlüsse von der Leistungspflicht. Im Klartext: Für bestimmte Kosten kommt die Versicherung nicht auf.
Aber erst einmal das Positive: Grundsätzlich zahlt die Versicherung alle Kosten gegen Vorlage der Originalbelege, die im Rahmen einer akuten und unvorhersehbaren Krankheit im Ausland anfallen. Dazu gehören die freie Arztwahl (einige Versicherer machen hier allerdings Einschränkungen), die gesamte ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und sonstige Heilmittel. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Nun die Einschränkung: Die Kosten für Leistungen, von denen bei Beginn der Reise abzusehen war, dass sie anfallen würden, werden von den privaten Reisekrankenversicherungen in aller Regel nicht bezahlt (es sei denn, zu diesem Punkt wurden besondere Vereinbarungen getroffen). Das heißt konkret, dass Sie absehbare Folgebehandlungen für eine Krankheit, die bereits vor der Reise bestanden hat, und die Sie im Ausland weiter behandeln lassen, selber bezahlen müssen. Achten Sie deshalb darauf, dass auch eine mögliche Gesundheitsverschlechterung bei chronischen Leiden explizit im Versicherungsschutz mit inbegriffen ist. In jedem Fall müssen Sie die Kosten für alle Routineuntersuchungen, beispielsweise im Rahmen der üblichen Schwangerschaftsvorsorge, selber tragen. Auch die Leistungspflicht bei teuren Zahnbehandlungen im Ausland wird von den Versicherungen sorgfältig geprüft.
Achtung: Es kann - muss aber nicht - weitere Leistungsausschlüsse bei einzelnen Anbietern geben. Deshalb sollten Sie vor Beginn der Reise immer genau die Absätze "Leistungen und Leistungsausschlüsse" lesen.