Erstattung bei Reiseabbruch?

Frage: Wegen einer ernsten Erkrankung musste ich eine bereits angetretene Reise frühzeitig abbrechen. Zahlt mir dafür die Reiserücktrittskostenversicherung eine Entschädigung?
Antwort: Bei einem Reiseabbruch aus versichertem Grund kommen die Versicherer für die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise auf und erstatten anteilig die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen. Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung ergänzt wird.

 

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