Frage: Wegen einer ernsten Erkrankung musste ich eine bereits angetretene Reise frühzeitig abbrechen. Zahlt mir dafür die Reiserücktrittskostenversicherung eine Entschädigung?
Antwort: Bei einem Reiseabbruch kann es grundsätzlich in zwei verschiedenen Bereichen finanzielle Entschädigung durch das Versicherungsunternehmen geben:
1.Finanzielle Entschädigung für entgangene Reiseleistungen
2.Finanzielle Entschädigung für die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Rückreise
Eine Entschädigung für beide Fälle wird nur gezahlt, wenn man zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung eine Ergänzungsversicherung für den Aufenthalt abgeschlossen hat. Diese Ergänzungsversicherung heißt je nach Versicherer "Reiseabbruchversicherung", "Ersatzreiseversicherung" oder "Feriengarantie".