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ab 55 €
Leistet bei COVID-Erkrankung
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung der HanseMerkur hat im Gegensatz zu anderen Produkten der gleichen Kategorie keine Altersbegrenzung. Sie nur für Personen mit deutschem Wohnsitz abschließbar. Sie ist weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr und kommt zur Geltung bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtnutzung eines gemieteten Objektes. Es werden auch Kosten erstattet, die dadurch entstehen, dass die Reise verspätet angetreten wird. Diese Versicherung beginnt am Tag des Abschlusses, ein Versicherungsbeginn in der Zukunft ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Abweichend von den Versicherungsbedingungen gilt zur Zeit folgende Abschlussfrist: Die Versicherung muss innerhalb von 30 Tagen ab Reisebuchung abgeschlossen werden (der Stichtag bezieht sich hierbei auf das Abschlussdatum). Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Hinweis: Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Jahres-Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Wenn Sie den Corona-Reiseschutz zusätzlich zu Ihrer Jahres-Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abschließen, sind Sie auch im Fall von Einschränkungen durch Covid-19 rundum abgesichert.
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Beispielprämien für Personen bis 65 Jahre, ohne Selbstbehalt. Sämtliche Preise finden Sie im PDF "Preisübersicht Jahresversicherungen HanseMerkur".
Die HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung bekommen Sie ohne Selbstbehalt. Das bedeutet: Auch geringere Kosten, die Ihnen durch Reiserücktritt oder Reiseabbruch entstehen, werden von der HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung gedeckt.
Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.
Gründe für den Reiserücktritt können sein:
Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Allgemein gilt: Eine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Einige Versicherer schließen allerdings Pandemien vom Versicherungsschutz aus oder leisten nicht im Fall einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Zudem versichern einige Anbieter keine "psychischen Reaktionen" (z. B. die Angst vor einer möglichen Corona-Erkrankung). Genauere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen oben im Bereich "Informationen".
Die einzelnen, günstigen Angebote im Vergleich finden Sie unter Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.
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