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Der Corona-Reiseschutz der HanseMerkur ist die ideale Erweiterung für Ihre Reiserücktrittsversicherung. Sie haben eine Einmal- oder Jahresversicherung der HanseMerkur abgeschlossen, der abgeschlossene Tarif enthält eine Reiserücktrittsversicherung und Sie möchten auch im Fall von Einschränkungen aufgrund von Covid-19 perfekt geschützt sein? Mit dem Corona-Reiseschutz der HanseMerkur schließen Sie diese Lücke! Der Corona-Reiseschutz ist für eine einzelne Reise gültig.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für den Corona-Reiseschutz inklusive Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, Schiffsreisen ausgenommen. Alle Preise finden Sie in der Beitragsübersicht unter "Informationen".
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) vor und aus diesem Grund erfolgt:
Leistungen
Bitte beachten Sie, dass hier nur Beispiele aufgeführt sind. Eine vollständige Übersicht über alle Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Wenn vor Reisebeginn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amts Deutschlands besteht, besteht kein Versicherungsschutz.
Den Corona-Reiseschutz können Sie auch für Schiffsreisen abschließen. Bei Schiffsreisen enthält die Versicherung jedoch lediglich eine Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiseabbruchversicherung ist im Corona-Reiseschutz für Schiffsreisen nicht enthalten.
Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn oder bis spätestens zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Liegen zwischen Reisebeginn und Reisebuchung mehr als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung ab, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten. Für die Reiseabbruch-Versicherung muss der Abschluss vor Antritt der Reise für deren gesamte Dauer erfolgen.
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