LTA Jahres-Reiserücktritts­versicherung

Für beliebig viele Reisen im Jahr

Leistet bei COVID-19-Erkrankung

Mit dem Jahres-Reiserücktrittsschutz Flexible der LTA können Sie beliebig viele Reisen im Jahr versichern. Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 365 Tage von privaten und geschäftlichen Reisen im In- und Ausland.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung Flexible mit Reiseabbruchversicherung der LTA können Sie beliebig mit folgenden Bausteinen kombinieren: Auslandsreisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung mit Reisehaftpflichtversicherung, Travel & Home (Absicherung für Schlüssel, Karten und Geld).

Beiträge

Einzelpersonen, Reisepreis bis 1.500 €

Bis 69 Jahre 49,00 €

Ab 70 Jahre 60,00 €

Einzelpersonen, Reisepreis bis 3.500 €

Bis 69 Jahre 123,00 €

Ab 70 Jahre 151,00 €

Einzelpersonen, Reisepreis bis 6.000 €

Bis 69 Jahre 166,00 €

Ab 70 Jahre 179,00 €

Familien, Reisepreis bis 3.500 €

Bis 69 Jahre 107,00 €

Ab 70 Jahre 178,00 €

Familien, Reisepreis bis 7.500 €

Bis 69 Jahre 232,00 €

Ab 70 Jahre 369,00 €

Familien, Reisepreis bis 12.500 €

Bis 69 Jahre 418,00 €

Ab 70 Jahre 678,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung.

Bei der LTA Reiserücktrittsversicherung können im Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) neben der versicherten Person bis zu 3 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, mitversichert werden. Als Paar gelten maximal 2 erwachsene Personen. Als Familie können sich maximal 2 Erwachsene versichern und maximal 5 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Bei allen Tarifen gilt dies unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wohnsitz.

 

Abschlussfrist

Der Versicherungsabschluss kann bis 30 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. Sind keine 30 Tage mehr bis Reiseantritt vorhanden, kann der Versicherungsabschluss bis drei Werktage nach Reisebuchung erfolgen.

Was genau sind "Risikopersonen"?

Als "Risikopersonen" bezeichnet der Versicherer jenen Personenkreis, der in einer Versicherungspolice eingeschlossen ist. Im Falle der Reiserücktrittsversicherung werden nicht nur die eigentlichen Reiseteilnehmer vor versicherten Ereignissen geschützt, sondern auch ihnen nahestehende Personen. D. h., auch wenn eine der Risikopersonen schwer erkrankt, kann der Versicherte von der Reise zurücktreten. Dies sind die Risikopersonen der LTA Jahres-Reiserücktrittsversicherung:

  • die nahen Angehörigen der versicherten Person;
  • der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen;
  • diejenigen, die den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Selbstständigen, der versicherte, reisende Person ist, für die Dauer der Reise vertreten;
  • diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige;
  • diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreuen.

Bei mehr als 4 versicherten Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und untereinander nicht nahe Angehörige sind, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person als Risikoperson gegenüber den versicherten Mitreisenden.

Automatische Verlängerung

Ein weiterer Vorteil der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der LTA: Auch in den folgenden Jahren können Sie sorgenfrei verreisen, denn diese Jahres-Reiseversicherung gewährt Ihnen automatisch Jahr für Jahr Schutz. Natürlich können Sie jeweils zum Ende der Laufzeit kündigen.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation