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ab 130 €
Leistet bei COVID-19-Erkrankung
Mit dem Jahres-Reiserücktrittsschutz Flexible der LTA können Sie beliebig viele Reisen im Jahr versichern. Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 56 Tage von privaten und geschäftlichen Reisen im In- und Ausland.
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung Flexible mit Reiseabbruchversicherung der LTA können Sie beliebig mit folgenden Bausteinen kombinieren: Auslandsreisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung mit Reisehaftpflichtversicherung, Travel & Home (Absicherung für Schlüssel, Karten und Geld) und dem Covid-19 Reiseschutz.
Hinweis: Die LTA bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung im Online-Abschluss den Covid-19 Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der LTA sind Sie auch im Fall einer persönlichen Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung. Personen bis 69 Jahre tragen keinen Selbstbehalt. Für Personen ab 70 Jahre gibt es einen Selbstbehalt von 20 % je Schadensfall im Falle unerwartet schwerer Erkrankungen. Weitere Preise entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitragsübersicht LTA Jahresreiseversicherung".
Bei der LTA Reiserücktrittsversicherung können im Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) neben der versicherten Person bis zu 3 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, mitversichert werden. Als Paar gelten maximal 2 erwachsene Personen. Als Familie können sich maximal 2 Erwachsene versichern und maximal 5 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Bei allen Tarifen gilt dies unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wohnsitz.
Für Personen bis 69 Jahre (bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres) gibt es bei dieser Versicherung keinen Selbstbehalt. Personen ab 70 Jahre tragen bei unerwarteter schwerer Erkrankung einen Selbstbehalt von 20 % je Schadensfall.
Die Beantragung des Versicherungsschutzes kann bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt oder am Buchungstag erfolgen.
Als "Risikopersonen" bezeichnet der Versicherer jenen Personenkreis, der in einer Versicherungspolice eingeschlossen ist. Im Falle der Reiserücktrittsversicherung werden nicht nur die eigentlichen Reiseteilnehmer vor versicherten Ereignissen geschützt, sondern auch ihnen nahestehende Personen. D. h., auch wenn eine der Risikopersonen schwer erkrankt, kann der Versicherte von der Reise zurücktreten. Dies sind die Risikopersonen der LTA Jahres-Reiserücktrittsversicherung:
Bei mehr als 4 versicherten Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und untereinander nicht nahe Angehörige sind, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person als Risikoperson gegenüber den versicherten Mitreisenden.
Ein weiterer Vorteil der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der LTA: Auch in den folgenden Jahren können Sie sorgenfrei verreisen, denn diese Jahres-Reiseversicherung gewährt Ihnen automatisch Jahr für Jahr Schutz. Natürlich können Sie jeweils zum Ende der Laufzeit kündigen.
Die einzelnen, günstigen Angebote im Vergleich finden Sie unter Jahres-Reiserücktrittsversicherung.
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