Reisepreisversicherung gilt auch bei Zahlung mit Gutschein
Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 02.06.2023 (Az.: 243 C 5722/23)
Bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters müssen Reisepreisversicherer Kunden auch dann entschädigen, wenn sie die Reise mit einem Gutschein bezahlt haben.