Bei längeren Aufenthalten, selbst in EU-Staaten, mit denen ein staatliches Sozialversicherungsabkommen besteht, ist der Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur eingeschränkt oder gar nicht enthalten. Auch beim Besuch von Staaten, mit denen das Sozialversicherungsabkommen nicht getroffen wurde, bieten die meisten Gesetzlichen nicht den Schutz einer Auslandskrankenversicherung an.
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Genauere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen der jeweilgen Reiserücktrittsversicherung.