DEURAG Reiserechtsschutzversicherung

Für alle privaten Reisen bis zu 45 Tage

ab 1990 im Jahr

Die Reiserechtsschutzversicherung für Privatpersonen der DEURAG bietet Versicherungsschutz für alle Reisen bis zu 45 Tage im Jahr.

 

Die DEURAG Reiserechtsschutzversicherung im Überblick

  • Weltweiter Versicherungsschutz bis zu 45 Tage im Jahr
  • Direkter Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
  • Übernahme der Kosten der Mediation
  • Übernahme eines Strafkautionsdarlehens (bis 100.000 €)
  • Telefonische Rechtsberatung

Beiträge

DEURAG Reiserechtsschutzversicherung19,90 €

Welche Kosten übernimmt die DEURAG Reiserechtsschutzversicherung?

  • Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts.
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher.
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen.
  • Im außergerichtlichen Verfahren die übliche Vergütung eines technisch sachkundigen Sachverständigen in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhängern.
  •  Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 €.
  • Kosten einer Mediation bis zu 1.500 Euro.
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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