Welche Reisekrankenversicherungen leisten trotz einer Reisewarnung?

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Das Auswärtige Amt der Bundesregierung hat seine Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU bis vorerst 31. August 2020 verlängert. Einige Reisekrankenversicherungen leisten bei einer Reisewarnung nicht.

Verlängerung der (fast) weltweiten Reisewarnung

Noch immer warnt das Auswärtige Amt "vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland". Nur für die meisten Länder der EU, die Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie das Vereinigte Königreich wurde die am 17. März verhängte Covid-19-Reisewarnung aufgehoben. Für Finnland, Norwegen und Schweden verzögert sich die Zurücknahme noch und von Reisen nach Großbritannien, Irland und Malta wird trotz Rücknahme der Reisewarnung wegen der dort aktuell noch geltenden Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten. Eine Reisewarnung stellt kein Reiseverbot dar, hat aber Konsequenzen hinsichtlich der Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung der Pauschalreise und der Leistungspflicht der Reisekrankenversicherung.

Kein Versicherungsschutz in bestimmten Fällen

Wer in ein Land reist, für welches das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung erlassen hat, ist nicht mehr selbstverständlich durch die Reisekrankenversicherung geschützt. Zudem schließen einige Versicherer Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz aus.
Es gibt aber durchaus einige Reisekrankenversicherungen, die sowohl bei einer Reisewarnung uneingeschränkt leisten, als auch eine neu auftretende Covid-19-Erkrankung im Ausland decken.

Diese Reisekrankenversicherungen für Reisen bis 8 Wochen haben aktuell keine Einschränkungen im Falle einer Erkrankung an COVID-19. Und viel wichtiger: Sie schränken ihre Leistungen nicht ein, wenn eine Reisewarnung besteht:



Reise- und Sicherheitshinweise beachten

Auch wenn keine ausdrückliche Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgesprochen wurde, sollten Reisende die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Homepage des Auswärtigen Amts studieren. Dort wird über die landesspezifischen Risiken informiert. Wenn lediglich Sicherheitshinweise gegeben werden, bleibt der Schutz durch die Reisekrankenversicherung unverändert bestehen.
Außerdem muss man sich nicht um seinen Versicherungsschutz sorgen, wenn erst während des Urlaubs eine Reisewarnung verhängt wird. Denn selbst die Versicherungen, die in diesem Fall einen Ausschluss haben, schränken ihre Leistungspflicht in der Regel erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung ein. So haben Reisende noch Zeit, in die Heimat zurückzukehren.

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