Versicherungsschutz für Au-pairs auch im Ausland?

Frage: Wir möchten unser lettisches Au-pair-Mädchen auf unseren Sommerurlaub nach Frankreich mitnehmen. Nun habe ich gelesen, dass Reiseversicherungen immer nur in einem bestimmten "Zielland" gültig seien. Stimmt das? Heißt das dann, dass wir für unseren Gast noch eine spezielle Versicherung für Frankreich abschließen müssen?
Antwort: Grundsätzlich haben Sie Recht: Deutsche Reiseversicherungen beschränken den angebotenen Versicherungsschutz für ausländische Gäste auf Deutschland. Allerdings enthalten viele Versicherungsverträge Klauseln, in denen festgelegt ist, dass kurzfristige Urlaubsreisen ins (europäische) Ausland ebenfalls versichert sind. Informieren Sie sich also in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen über den Geltungsbereich der abgeschlossenen Versicherung. Klären Sie, wie lange und in welchen Ländern die deutsche Versicherung bei Krankheitsfällen und Schäden Leistungen vorsieht. Und achten Sie darauf, ob Sie die Versicherung über Ihre geplante Reise vor der Abfahrt informieren müssen. Falls ein solcher Schutz für Urlaubsreisen nicht inbegriffen ist, verhandeln Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft über eine vorübergehende Erweiterung des Geltungsbereiches.

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