Pleite des Reiseveranstalters - ein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung?

Frage: In der letzten Zeit hört man ja häufig, dass Reiseveranstalter Pleite gehen und die gebuchte und bezahlte Reise deshalb ausfällt. Ersetzt mir in diesem Fall meine Reiserücktrittskostenversicherung die ausgelegten Kosten bzw. den vollen Reisepreis?
Antwort: Nein. Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet nur dann, wenn Sie oder Ihre nahen Angehörigen von einem versicherten Ereignis betroffen sind. Der andere Vertragspartner, also der Reiseveranstalter, muss sich für den Fall eines Konkurses selber versichern. Um die Kunden im Falle einer Pleite des Veranstalters zu schützen, ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass die Reiseveranstalter das eingezahlte Geld ihrer Kunden versichern müssen. Deshalb bekommen Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung einen Nachweis über die Rückversicherung Ihres Reisepreises, den so genannten Reisepreissicherungsschein. Mit diesem Reisepreissicherungsschein kann man sich - im Fall der Fälle - bei der Versicherung des Veranstalters den Reisepreis zurückholen.

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