Frage: In der letzten Zeit hört man ja häufig, dass Reiseveranstalter Pleite gehen und die gebuchte und bezahlte Reise deshalb ausfällt. Ersetzt mir in diesem Fall meine Reiserücktrittskostenversicherung die ausgelegten Kosten bzw. den vollen Reisepreis?
Antwort: Nein. Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet nur dann, wenn es von Ihrer Seite aus nicht zur gebuchten Reise kommen kann. Der andere Vertragspartner, also der Reiseveranstalter, muss sich für den Fall eines Konkurses selber versichern. Um die Kunden im Falle einer Pleite des Veranstalters zu schützen, ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass die Reiseveranstalter das eingezahlte Geld ihrer Kunden versichern müssen. Deshalb bekommen Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung einen Nachweis über die Rückversicherung Ihres Reisepreises, den so genannten Reisepreissicherungsschein. Mit diesem Reisepreissicherungsschein kann man sich - im Fall der Fälle - bei der Versicherung des Veranstalters den Reisepreis zurückholen.