Schaden­meldung bei Reise­rücktritt oder Reise­abbruch: Diese Fehler können Sie vermeiden

Schadenanzeigen verschiedener Versicherer.

reiseversicherung.com ,

Sie müssen Ihre gebuchte Reise stornieren, vorzeitig abbrechen oder verlängern, weil Sie krank sind, einen Unfall hatten oder einen neuen Arbeitsplatz antreten? Oder Sie müssen Ihre Reise aus einem dieser Gründe vorzeitig abbrechen oder verlängern? Zum Glück haben Sie passend zur Reise eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen.

Um an Ihr Geld zu kommen, brauchen Sie die Reise nur noch stornieren. Das geht im Grunde recht einfach:

Beim Reiserücktritt

  • - Rufen Sie die Stornoberatung der Versicherung an
    - Stornieren Sie rechtzeitig und informieren Sie die Versicherung
  • - Reichen Sie alle Belege mit dem Schadenformular ein
  • - Antworten Sie möglichst bald auf Nachfragen der Versicherung

Beim Reiseabbruch

  • - Suchen Sie die Hilfe des Veranstalters und der Versicherung
  • - Lassen Sie sich alle Umstände schriftlich bestätigen

Die häufigsten Fehler beim Reiserücktritt können Sie leicht vermeiden:

Fehler: Sie grübeln, ob Sie die Reise absagen sollen

In einigen Fällen ist klar, dass Sie Ihren Urlaub stornieren müssen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, bei einem kurzfristigen Jobwechsel oder bei einem Todesfall in der Familie. Oft aber ist die Frage – ob Storno oder nicht – gar nicht so leicht zu beantworten. Nämlich dann, wenn nicht absehbar ist, ob eine Verletzung oder eine Krankheit bis zum Antritt der Reise wieder ganz auskuriert ist oder nicht. Viele Reisende warten dann zu lange ab, statt ihre Versicherung zu informieren.

Besser: Rufen Sie die Stornoberatung der Versicherung an

Wenn die Situation unklar ist, bieten viele Reiserücktrittsversicherer eine Stornoberatung an. Die Stornoberatung gibt eine Empfehlung ab, ob Sie nun stornieren sollen oder nicht. Wenn Sie der Empfehlung folgen, sind Sie auf der sicheren Seite: Können Sie die Reise trotz Einschätzung der Stornoberatung nicht antreten, übernimmt die Versicherung die Kosten auch bei kurzfristiger Absage.

Fehler: Sie stornieren zu spät

Sie warten mit der Stornierung bis kurz vor Reisebeginn ab. Zu diesem Zeitpunkt sind die Stornokosten am höchsten, manchmal bis zu 100 Prozent des Reisepreises. Hätten Sie früher stornieren können, werden nur die Kosten erstattet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen wären.

Besser: Stornieren Sie rechtzeitig und informieren Sie die Versicherung

Im Stornofall sollten der Reiseveranstalter und die Versicherung immer sofort informiert werden. Je früher eine Reise abgesagt wird, umso geringer sind die Stornokosten. Der Reiseveranstalter stellt eine Stornorechnung aus, auf deren Grundlage der Reiseversicherer die Ausgaben erstattet.

Fehler: Sie reichen nicht alle Unterlagen ein.

Sie melden zwar Ihren Reiserücktritt, aber es fehlen Belege zur Überprüfung des Schadens. Versicherer sind verpflichtet, Leistungsanträge und Rechnungen sorgfältig zu prüfen, um Missbrauch zu auf Kosten der Versichertengemeinschaft zu verhindern. Wenn Versicherer nachfragen müssen, dauert es länger, bis Sie an Ihr Geld kommen.

Besser: Reichen Sie alle Belege mit dem Schadenformular ein

Neben der Stornorechnung reichen Sie ein Schadenformular, die Bestätigung der Reisebuchung, eine Kopie des Versicherungsscheins und ein Nachweis über den Versicherungsfall ein. Nachweise sind etwa ein Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde. Wenn die Unterlagen vollständig sind, kann Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden.

Im Stornofall bei der Versicherung einreichen:

  • - Stornokostenrechnung
  • - Schadenformular
  • - Reisebuchungsbestätigung
  • - Kopie des Versicherungsscheins
  • - Nachweis über den Versicherungsfall

Die Original-Rechnungen reichen Sie zusammen mit dem Erstattungsformular des Versicherers ein. Dieses Formular gibt es meist als Download oder es kann telefonisch angefordert werden. In der Regel werden Kosten dann innerhalb von zwei bis drei Wochen erstattet. Dauert es länger, können Sie auch nachfragen, ob alle Unterlagen eingegangen sind.

Fehler: Sie reagieren nicht auf Nachfragen

Sind Unterlagen nicht vollständig, müssen Versicherer nachfragen. Wenn sie keine Antwort erhalten, bleibt Ihre Schadenmeldung in der Warteschleife.

Besser: Antworten Sie möglichst bald auf Nachfragen der Versicherung

Je schneller und direkter Fragen geklärt werden, umso schneller wird Ihre Rechnung erstattet.

Die häufigsten Fehler beim Reiseabbruch

Fehler: Sie organisieren die Rückreise auf eigene Faust

Statt sich Unterstützung vom Reiseveranstalter und der Versicherung zu holen, buchen Sie Ihre Rückreise auf eigene Faust. Damit riskieren Sie, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Besser: Suchen Sie die Hilfe des Veranstalters und der Versicherung

Wenn auf der Reise etwas dazwischenkommt sollten Sie sofort Reiseveranstalter und Reiseversicherer informieren. Ist die Weiterreise oder die geplante Rückreise unmöglich, z. B. durch einen Unfall oder einen Krankenhausaufenthalt, kümmern sich häufig Reiseveranstalter um eine vorzeitige Rückreise. Sie helfen auch bei der Organisation, wenn sich die Rückreise verzögert. Während ein (Ehe-)Partner im Krankenhaus ist, braucht der andere schließlich ein Hotelzimmer. Mit der Versicherung können Sie vorab auch klären, ob die Kosten dafür übernommen werden.

Fehler: Sie sammeln am Urlaubsort keine Belege

Sie haben keine Bestätigung des Arztes über eine Erkrankung und auch nicht vom Hotel über nicht genutzte Leistungen. Versicherer können nur Kosten erstatten, die nachweisbar sind.

Besser: Lassen Sie sich alle Umstände schriftlich bestätigen

Sie sammeln möglichst viele Belege, um sie nach der Rückkehr beim Versicherer einzureichen. Dazu gehören:

  • - Bestätigungen für Reiseleistungen, die man nicht in Anspruch nehmen konnte, z. B. Hotelübernachtungen oder gebuchte Ausflüge,
  • - Atteste des behandelnden Arztes oder Krankenhauses am Urlaubsort,
  • - Belege über Mehrkosten für Übernachtungen und verspätete Rückreise,
    z. B. geänderte oder neue Flugtickets.

Weitere Tipps:

Selbst organisierte Reisen sind ebenfalls versichert

Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind nicht nur Pauschalreisen abgesichert, sondern auch von Ihnen selbst organisierte Reisen oder fest gebuchte Flugtickets.

Flugtickets werden erstattet

Auch Flugtickets, die nicht über die Fluggesellschaft umgebucht werden können, sind in der Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen. Müssen Sie wegen einer Erkrankung stornieren, zahlt die Versicherung. Dazu wird die Rechnung und ein ärztliches Attest vorgelegt. Außerdem braucht die Versicherung eine Bestätigung, dass Sie den Flug nicht in Anspruch genommen haben und in welcher Höhe die Airline Steuern und Gebühren erstattet hat.

Individualreisen sind auch versichert

Auch Individualreisen lassen sich versichern. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem gesamten Reisepreis. Müssen Sie Flüge oder Übernachtungen stornieren, sind die belegbaren Kosten versichert. Das gilt auch oft im Fall eines Reiseabbruchs oder einer Reiseverlängerung, z. B: wenn der Reisende Unterkünfte gebucht hat und aus einem versicherten Grund die Reise unterbrechen muss oder nicht weiterreisen kann.

Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel ist eingeschlossen

Die meisten Anbieter übernehmen auch Mehrkosten bei einer verspäteten Anreise. Etwa wenn ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und der Reisende dadurch seinen Abflug verpasst. Für die Verspätung muss bei der Reiseversicherung auf jeden Fall ein Nachweis eingereicht werden

Hier finden Sie die passende Reiserücktrittsversicherung

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