Sport­verletzungen im Urlaub

Rennradfahrer

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Im Urlaub sind mehr als die Hälfte aller Deutschen aktiv. Kleinere, aber auch größere Verletzungen sind da nichts Außergewöhnliches. Im Winter sind es vor allem Skiunfälle, aber auch in den anderen Jahreszeiten kann beim Radeln, Wandern oder Surfen schnell etwas passieren.

Über 1,25 Millionen Sportverletzungen pro Jahr hat das Robert-Koch-Institut 2015 registriert. Wenn die Verletzung im Ausland passiert, übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch Rettungskosten. Dafür gibt es Abkommen zwischen den EU-Abkommen. Die werden nach den Abrechnungssätzen des jeweiligen Landes berechnet. In vielen Fällen bleibt dann jedoch ein Eigenanteil übrig, den der Reisende selbst tragen muss. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt neben den Rettungs- und Behandlungskosten häufig auch die Kosten für eine Bergung, wenn der Rettungsdienst alleine nicht helfen kann.

Rettung oder Bergung?

Gut zu wissen: Gerade bei Unfällen in den Bergen unterscheidet die GKV bei Hubschraubereinsätzen zwischen Rettung und Bergung. Von einer Rettung wird gesprochen, wenn aufgrund des Gesundheitszustands die Fahrt mit dem Krankenwagen zu lange dauert und die schnelle Hilfe aus der Luft nötig ist. Reicht zwar ein Krankenwagen für den Transport aus, doch kommt ein Fahrzeug aufgrund der geographischen Lage nicht an die Unfallstelle heran, wird ebenfalls ein Hubschrauber benötigt. Dann handelt es sich allerdings um eine Bergung – diese Kosten werden von der GKV meist nicht ersetzt.

Stationäre Aufenthalte sorgen für Kosten

Doch auch wenn Luftrettung oder Rücktransporte nicht notwendig sind, bleiben private Reiseversicherungen ein guter Ratschlag. Einmal beim Radfahren nicht aufgepasst und schon ist man dem Asphalt näher als gewünscht. Was dann nicht ambulant zusammengeflickt werden kann, zieht möglicherweise einen längeren stationären Aufenthalt nach sich. Mit einer guten Reisekrankenversicherung haben Sie die freie Arzt- und Krankenhauswahl und bekommen die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung erstattet. Ein wichtiger Punkt: Sollte Ihr Kind stürzen, bezahlt eine gute Versicherung auch die Unterbringung eines Erziehungsberechtigten im Krankenzimmer (Rooming-in).

Langfristige Schäden absichern

Ist eine akute, schwere Verletzung erstmal versorgt, kommen die Fragen nach den langfristigen Schäden auf. Diese Kosten werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) übernommen, denn sie leistet nicht für Freizeitunfälle. Anders verhält es sich bei einer privaten (Reise-)Unfallversicherung. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um einen beruflichen oder privaten Unfall handelt. Grundsätzlich ist ein Unfall dadurch definiert, dass ein unerwartetes Ereignis plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und der Versicherte unfreiwillig einen Schaden erleidet. Wer eine Unfallversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass Sportverletzungen sowie Verletzungen durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengung eingeschlossen sind. Wer dann beim Wandern umknickt oder sich beim Klettern einen Sehnenriss zuzieht, ist unfallversichert.

Bei unfallträchtigen Risikosportarten wie Bungeespringen, Kite-Surfen oder auch Wildwasserkajak sollte man die Versicherungsbedingungen genau lesen. Falls das eigene Hobby ausgeschlossen ist, können oftmals entsprechende Bausteine hinzugebucht werden.

Am besten gilt natürlich: Gar nicht verletzen, sonst ist der schöne Urlaub dahin – auch wenn die Urlaubstage vom Arbeitgeber bei Vorlage einer Krankschreibung (entsprechend § 9 Bundesurlaubsgesetz) gutgeschrieben werden.

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