Untereinander Versicherte und Risikopersonen bei Reiserücktritts-Versicherungen


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Wer jetzt seinen Sommerurlaub bucht, sollte auch an eine Reiserücktrittsversicherung denken. Die Auswahl eines passenden Tarifes ist allerdings nicht ganz einfach, denn es sind eine Reihe von Kriterien zu beachten. Zunächst einmal gilt es über den versicherten Personenkreis und die sogenannten Risikopersonen nachzudenken.

In der Regel sind bis zu vier Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben, untereinander versichert. Wenn einer dieses Personenkreises plötzlich krank wird, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung unbestreitbar die Stornokosten für alle untereinander Versicherten. Aber was ist, wenn beispielsweise eine von drei mitreisenden Familien unvorhergesehen absagen muss und das gemietete Ferienhaus plötzlich zu groß und zu teuer für die verbleibenden Parteien ist? In der Regel erstattet die Reiserücktrittsversicherung dann den Anteil der untereinander versicherten Personen, während für die übrigen Urlauber kein Grund besteht, den Mietvertrag auf Kosten des Versicherers zu widerrufen

Die Risikopersonen – neben den Reisenden selbst immer auch deren Angehörige – sind solche, die Anlass für einen Reiserücktritt geben dürfen. Den Kreis dieser Angehörigen fassen die Reiseversicherer unterschiedlich weit. Immer zählen Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern und –kinder sowie Schwäger zu diesen Risikopersonen. Für einige Versicherer sind auch Pflegeeltern und -kinder Risikopersonen, die den Versicherungsfall auslösen können (ERV, Hanse Merkur, TravelSecure). Bei allen großen Reiseversicherungsgesellschaften gehören zu den Risikopersonen, diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Wenn also das Kindermädchen der beiden zu Hause bleibenden Kleinkinder plötzlich erkrankt, haben die Eltern ein Recht auf die Erstattung der Stornokosten für ihre geplatzte Reise.

Für Familien lohnen sich meistens die Familientarife der Reiserücktrittsversicherungen, da sie bei gleicher Leistung günstiger als der Einzeltarif sind. Doch Vorsicht: Die Definition einer Familie differiert bei den Versicherern stark. So ist es wichtig, sich über die jeweiligen Familienbegriffe zu informieren und den passenden Tarif für die Reisebedürfnisse auszuwählen. Einige Familientarife gelten erst, wenn die reisende Familie aus zwei Erwachsenen und mindestens einem Kind besteht und sind deshalb für alleinerziehende Eltern ungeeignet. Andere wiederum sind großzügig, was das Alter der volljährigen Kinder betrifft. Bei ERV und TravelSecure dürfen sie bis zu 25 Jahre alt sein, wenn sie noch in der Ausbildung sind.

Mit Hilfe des Vergleichsrechners auf der Website https://www.reiseversicherung.com erhält man einen ausführlichen Überblick über die Tarife der wichtigsten Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen (ERV, Hanse Merkur, Mondial Assistance, URV und Würzburger/ TravelSecure). Das Online-Tool listet die Policen nach nur wenigen Schritten sekundenschnell, wobei die günstigste Versicherungslösung an oberster Stelle erscheint. Durch Bewegen der Maus über die ermittelten Vorschläge erhält man genaue Erläuterungen zu den jeweiligen Risikopersonen und zur Familiendefinition.

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