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ab 360 €
Erweitern Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei der TravelSecure mit dem Reiseschutzbrief Corona und verreisen Sie sorgenfrei!
Der Reiseschutzbrief Corona der TravelSecure schützt Sie zuverlässig im Fall des Verdachts oder bei einer bestehenden Infektion mit Corona und einer daraus folgenden Quarantäne! Sie haben die Wahl zwischen dem Basis-Tarif, der die Reiserücktrittsversicherung erweitert, und dem Premium-Tarif, der zusätzlich den Reiseabbruchschutz ergänzt.
Voraussetzung: Sie haben eine Einmal- oder Jahresversicherung der TravelSecure und der abgeschlossene Tarif enthält eine Reiserücktrittsversicherung.
Der Reiseschutzbrief Corona ist für eine einzelne Reise gültig.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielpreise für den Tarif Premium, der Ihre Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung erweitert. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie in der Beitragsübersicht unter "Informationen".
Im Basis- und Premium-Tarif: Reiserücktrittsversicherung
Im Premium-Tarif zusätzlich: Reiseabbruchversicherung
Bitte beachten Sie, dass hier nur Beispiele aufgeführt sind. Eine vollständige Übersicht über alle Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Wenn vor Antritt der Reise für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amts Deutschlands besteht, besteht kein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wird die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht, muss der Versicherungsvertrag am Buchungstag oder am Folgetag abgeschlossen werden. Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab, dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Das gilt längstens, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Paare (Ehepartner/Lebensgefährten) gelten ebenfalls als Familie. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
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