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ab 12€
Die SIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung Individual enthält auch
eine Reiseabbruchversicherung. So erhalten Sie zuverlässigen Versicherungsschutz, ab 10,- EUR. Damit Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen, gibt es bei der SIGNAL IDUNA keine Selbstbehalte.
Im Finanztest 01/2024 mit der Note "GUT (2,2)" für Einzelpersonen und mit der Note "GUT (2,3)" für Familien bewertet.
Die Reiserücktrittsversicherung der SIGNAL IDUNA gibt es auch als Jahresversicherung.
Hinweis: Ohne den Ergänzungsschutz CORONA-PROTECT der SIGNAL IDUNA, welchen Sie direkt im Online-Abschluss mit abschließen können, besteht kein Versicherungsschutz im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne oder dem Verdacht auf eine COVID-19-Infektion.
Durch den Ergänzungsschutz CORONA-PROTECT erhalten Sie Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung trotz einer coronabedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Zudem deckt der Ergänzungsschutz CORONA-PROTECT neben der Erkrankung an COVID-19 auch die Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 ab.
Die angegebenen Preise sind Beispielpreise. Die SIGNAL IDUNA berechnet die Preise individuell, abhängig von Ihren speziellen Risikofaktoren. Wenn Sie den exakten Preis der Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise erfahren wollen, klicken Sie auf den "Online abschließen"-Button und geben Sie die Daten Ihrer Reise ein, dann wird Ihnen der exakte Preis der Versicherung angezeigt. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung zu buchen - erst, wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Reiserücktrittsversicherung der SIGNAL IDUNA auch wirklich abgeschlossen.
Die SIGNAL IDUNA ermittelt im Online-Abschluss anhand von Risikofaktoren den passende, individuelle Beitrag für jeden Kunden.
Besonders profitieren von dieser Preisberechnung folgende Personengruppen:
Um Ihren individuellen Preis für die Reise-Rücktrittsversicherung zu erfahren, klicken Sie einfach auf Online abschließen und geben Sie Ihre Daten ein, dann wird Ihnen Ihr individuelles Angebot angezeigt.
Sie sind abgesichert, wenn Sie am Coronavirus erkranken und wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung die Reise nicht antreten können. Sollten Sie lediglich einen positiven Corona-Test ohne Symptome vorweisen, sind Sie nicht versichert.
Es besteht kein Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung in Ländern mit coronabedingter Reisewarnung. Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist ebenfalls nicht versichert.
Genaue Informationen zum Leistungsumfang der SIGNAL-IDUNA-Reiserücktrittsversicherung finden Sie im PDF "FAQ Corona SIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung" sowie in den Versicherungsbedingungen unter Informationen.
Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Antritt der Reise vorgenommen werden. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn muss der Versicherungsabschluss sofort, spätestens jedoch am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.
Mit der Reiserücktrittsversicherung der SIGNAL IDUNA sind nicht nur die Reisenden selbst versichert. Auch wenn einer der Angehörigen schwer erkrankt, wird dies von der Versicherung in der Regel als Grund für den Reiserücktritt, oder - im Falle der SIGNAL IDUNA - für den Reiseabbruch anerkannt. Die Reiserücktrittsversicherung der SIGNAL IDUNA springt also nicht nur dann ein, wenn einer der Reisenden wegen Krankheit oder anderen wichtigen Gründen die Reise absagt, sondern auch, wenn z. B. die Mutter eines Reisenden unerwartet schwer erkrankt. Das entscheidende Stichwort ist hierbei "unerwartet" - das Ereignis, das den Reiserücktritt oder den Reiseabbruch rechtfertigt, muss unerwartet sein. Daher ist die Absicherung einer chronisch kranken Person, deren Zustand sich jederzeit verschlechtern kann, im Normalfall durch die Versicherung nicht gegeben.
Die Versicherungsgesellschaften definieren genau, welche Gründe sie für einen Reiserücktritt bzw. einen Reiseabbruch akzeptieren. Hier lohnt immer ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Als "wichtige Gründe" werden hier u.a. genannt: Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder anderer nahestehender Angehöriger sowie derjenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder eines im Haushalt der versicherten Person lebenden und zur Reise angemeldeten Hundes oder Katze.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Möchten Sie einen Vergleich mit weiteren günstigen Angeboten? Den finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.
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