Deutsche Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung

Versicherungsschutz für Schiffsreisen mit einfacher Prämienberechnung

Leistet bei COVID-19-Erkrankung

Schon ab 25,- EUR bekommen Sie die Deutsche Reiseversicherung, die eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung umfasst. Hierbei wird der genaue Reisepreis versichert und nicht nach Stufen berechnet. Die Deutsche Reiseversicherung bietet noch weitere Vorteile:

  • Einfache Prämienberechnung! - Die Deutsche Reiseversicherung versichert nicht die einzelnen Reiseteilnehmer, sondern nur den Gesamtpreis der Reise, was die Buchung dieser Reiserücktrittsversicherung erheblich erleichtert.
  • Reiseabbruch mitversichert! - Die Reiserücktrittsversicherung der Deutschen Reiseversicherung besteht immer aus Reiserücktritts-und Reiseabbruchversicherung.
  • Keine Selbstbehalte! - Die Deutsche Reiseversicherung verzichtet auf Selbstbehalte, damit ein eventueller Schaden in vollem Umfang gedeckt ist.

Die Reiserücktrittsversicherung der Deutschen Reiseversicherung gibt es auch als Jahresversicherung.

Mehr Informationen zu Deutsche Reiseversicherung

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 € 37,90 €

Reisepreis bis 2000 € 73,40 €

Reisepreis bis 3000 € 100,80 €

Familien

Reisepreis bis 2000 € 73,40 €

Reisepreis bis 3000 € 100,80 €

Reisepreis bis 4000 € 127,60 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen bis 59 Jahre. Wenn Sie den exakten Preis der Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise erfahren wollen, klicken Sie auf den "Online abschließen"-Button und geben Sie die Daten Ihrer Reise ein, dann bekommen Sie den exakten Preis der Versicherung angezeigt. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung zu buchen - erst, wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Versicherung auch wirklich abgeschlossen.

Um diese Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland. Sie können nur Reisen, die in Deutschland beginnen, bei der Deutschen Reiseversicherung versichern.

Versichern können sich (neben einzelnen Personen) auch Familien. Als "Familie" gelten bei der Deutschen Reiseversicherung 2 Erwachsene plus maximal 4 Kinder. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

Abschlussfrist: Sie können die Deutsche Reiseversicherung jederzeit bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Buchung möglich.

Mitversichert: Verspätungs- und Umbuchungsschutz

  • Wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund umbuchen, erstatten wir erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Wir erstatten Ihnen auch die Kosten für eine Umbuchung. Sind in diesem Fall die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich 50 €.
  • Haben Sie mit einer ebenfalls bei uns versicherten Person ein Doppelzimmer gebucht und diese kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, erstatten wir Ihnen die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.
  • Haben Sie mit mehreren versicherten Personen gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet und eine dieser Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, bieten wir eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten.
  • Wenn Sie Ihren Hinflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir pro Reise, unabhängig von der Anzahl der Personen, Mehrkosten für die Hinreise bis insgesamt 1.500 € und Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt 150 €.

Versicherte Ereignisse

Dies sind die Ereignisse, bei deren Eintreffen die Reiserücktrittsversicherung Deutsche Reiseversicherung in Leistung tritt:

  • Tod;
  • Unfallverletzung;
  • Erkrankung;
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Termin für eine Transplantation;
  • Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark);
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung;
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber;
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit beim Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30 % im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert;
  • Einberufung zu einer Wehrübung;
  • Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis über Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. Bei einvernehmlicher Trennung gilt der entsprechende Antrag beim zuständigen Gericht;
  • Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet;
  • im Falle einer Klassenfahrt: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband wegen Schulwechsel oder Nichtversetzung.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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