Schnarchen in der Business Class

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.08.2001 (Az.: 31 C 842/01-83)

Zusammenfassung

Ein schnarchender Sitznachbar stellt auch in der Business Class keinen Reisemangel dar.

1. Ausgangslage

Eine Reisende hatte eine Reise nach Südafrika gebucht. Um eine möglichst angenehme Reise zu haben, buchte sie gegen Aufpreis einen Platz in der Business Class. Auf dem Flug saß neben ihr aber ein schwerhöriger Mann, der noch dazu furchtbar laut schnarchte.

2. Die Klage

Die Reisende verklagte den Veranstalter auf Rückzahlung des Aufpreises für die Business Class.

3. Das Urteil

Die Klage wurde abgewiesen.

4. Die Begründung

Die Richter am Amtsgericht Frankfurt waren der Meinung, dass Schnarchen klassenunabhängig sei und auch bei Passagieren der Business Class vorkomme. Es sei daher kein Reisemangel sondern allenfalls eine Unannehmlichkeit. Eine Minderung des Reisepreises sei dadurch aber nicht gerechtfertigt.

Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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