Private Krankenhausbehandlung im Urlaubsland

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.10.2017 (Az.: L 8 KR 395/16)

Zusammenfassung

Wer sich im Urlaub wegen Krankheit in einer Privatklinik behandeln lässt, hat in der Regel bei der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten.

1. Ausgangslage

Während einer Urlaubsreise in der Türkei erkrankte die zwölfjährige Tochter an einer Magen-Darm-Entzündung, was zu einer Dehydrierung führte. Der Hotelarzt ließ das Mädchen in eine knapp drei Kilometer entfernte Privatklinik bringen. Dort wurde die junge Patientin zwei Tage mit Infusionen behandelt. Für die Behandlung stellte die Klinik knapp 2.300 Euro in Rechnung. Die Mutter bezahlte und forderte die Summe von ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurück. Sie berief sich dabei auf das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Darüber hinaus habe sie vor Urlaubsantritt ein Auslandskrankenschein erhalten, den sie auch vor Ort genutzt hat. Die Krankenkasse lehnte eine Erstattung der Kosten jedoch ab und begründete, dass bei der Behandlung in einem staatlichen Krankenhaus lediglich Kosten in Höhe von 370 Euro angefallen wären.

2. Die Klage

Die Mutter verklagte ihre Krankenkasse auf Übernahme der von der Privatklinik in Rechnung gestellten Kosten.

3. Das Urteil

Das Hessische Landessozialgericht wies die Klage als unbegründet ab.

4. Die Begründung

Im Rahmen des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens besteht Anspruch auf Leistungen auf dem Niveau des türkischen Krankenversicherungssystems, so das Landessozialgericht. Es wäre im vorliegenden Fall auch zumutbar gewesen, die Tochter in das nur zwölf Kilometer vom Hotel entfernt liegende staatliche Krankenhaus zu bringen. Denn die Tochter war bereits im Notarztwagen ärztlich betreut worden. Es war also nicht notwendig, sie in die Privatklinik zu bringen.
Mit einer Reisekrankenversicherung ist auch die Behandlung in einer Privatklinik versichert. Diese Versicherung hätte also auch die Restkosten übernommen.

Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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