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ab 7 €
Leistet bei COVID-19-Erkrankung
Mit dem Reiserücktrittsschutz Basic der LTA können Sie private und geschäftliche Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen versichern.
Sie können die Reiserücktrittsversicherung der LTA in drei Varianten abschließen: Der hier beschriebene Tarif "Basic" umfasst eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung, Umbuchungsgebühren-Versicherung und eine 24-Stunden-Notruf-Servicenummer. Bei dem Tarif "Basic Travel" erhalten Sie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Reisegepäckversicherung sowie Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen. Der Tarif "Basic Travel" enthält eine Auslandskrankenversicherung inkl. Covid-19 Krankenschutz und Reise-Rückholkosten sowie die Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen und die 24-Stunden-Notruf-Servicenummer.
Hinweis: Die LTA bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung im Online-Abschluss den Covid-19 Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der LTA sind Sie auch im Fall einer persönlichen Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruchversicherung im Tarif Basic. Weitere Preise entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitragsübersicht LTA Einzelreise".
Bei der LTA Reiserücktrittsversicherung können im Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) neben der versicherten Person bis zu 3 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, mitversichert werden. Als Paar gelten maximal 2 erwachsene Personen. Als Familie können sich maximal 2 Erwachsene versichern und maximal 5 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Bei allen Tarifen gilt dies unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wohnsitz.
Für Personen bis 69 Jahre (bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres) gibt es bei dieser Versicherung keinen Selbstbehalt. Personen ab 70 Jahre tragen bei unerwarteter schwerer Erkrankung einen Selbstbehalt von 20 % je Schadensfall.
Die Beantragung des Versicherungsschutzes kann nur bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt kann die Beantragung des Versicherungsschutzes nur am Buchungstag erfolgen.
Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Ihnen die LTA die dadurch entstehenden Kosten unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe:
Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt.
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