Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie eine geplante Reise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen absagen müssen - etwa wegen Krankheit, Unfall oder familiären Notfällen. Sie übernimmt die anfallenden Stornogebühren und sorgt dafür, dass aus Vorfreude kein finanzielles Risiko wird.
Wir zeigen Ihnen, wann die Reiserücktrittsversicherung greift, welche Leistungen abgedeckt sind, was sie kostet und wann Sie abschließen sollten. Außerdem erfahren Sie, welche Unterschiede es zwischen den Tarifen gibt und wann sich eine Reiserücktrittsversicherung einmalig für eine Reise oder als Jahresvertrag dauerhaft lohnt. Ergänzt von praktische Tipps zur Auswahl der passenden Versicherung bei Reiserücktritt.
► Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Definition & Zweck: "Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet vertraglich vereinbarte Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund vor Reisebeginn abgesagt werden muss. Versichert sind typischerweise eigene Ereignisse (z.B. Erkrankung) sowie Ereignisse bei mitversicherten Personen oder nahen Angehörigen, die als unvorhersehbar angesehen werden."
Je näher der Abreisetermin rückt, desto höher fallen üblicherweise die Stornokosten der Reiseanbieter aus, wenn die Reise aus unerwarteten Gründen nicht angetreten werden kann. Diese liegen häufig bei bis zu 80–100 % des Reisepreises in den letzten Tagen vor Abreise.
Die Absicherung eignet sich für nahezu alle Zielgruppen: Alleinreisende, Paare und Familien, Gruppen (z. B. Vereine, Schüler Klassenfahrten) sowie Dienst- oder Geschäftsreisende.
Je nach Art der Reise z.B. Städtereise, Pauschalreise, Kreuzfahrt, Fernreise oder Langzeitaufenthalt gibt es angepasste Tarife die man optional mit oder ohne Selbstbeteiligung und auf Wunsch für eine Reise einmalig oder als Jahresvertrag abschließen kann.
⇒ Reiserücktrittsversicherungen schaffen Planungssicherheit und bewahren Reisende vor finanziellen Risiken bei unvorhersehbaren Ereignissen.
Unterschied zur Reiseabbruchversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reisebeginn, während eine Reiseabbruchversicherung nach Reisebeginn schützt, wenn die Reise z. B. vorzeitig beendet oder unterbrochen werden muss (zusätzliche Rückreisekosten, nicht genutzte Reiseleistungen etc.).
Weitere Informationen zur Reiseabbruchversicherung finden Sie hier.
⇒ Tipp: Kombiprodukte, die beides abdecken, bieten den besten Reiseschutz!
Die TravelSecure Jahresreiserücktrittsversicherung - in der Ausgabe 01/2025 des Finanztests mit der Note "SEHR GUT (1,4)" bewertet.
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► Wann greift bzw. zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Wichtig für die individuell "richtige Versicherung" ist natürlich vorab zu klären, was die Reiserücktrittsversicherung leistet und wann sie zahlt. Also was genau deckt die Versicherungspolice ab aber auch was nicht!
► Welche Gründe akzeptiert die Reiserücktrittsversicherung?
- Schwere Erkrankung, Unfallverletzung, medizinisch attestierte Reiseunfähigkeit
- Todesfall oder schwere Erkrankung naher Angehöriger
- Schwangerschaft-Komplikationen oder unerwartete Schwangerschaft
- Impfreaktionen/Unverträglichkeiten, die die Reise verhindern
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung, gerichtliche Ladung, Prüfungstermine
- Schaden am Eigentum (z. B. Wohnungsbrand, Leitungswasserschaden) kurz vor Abreise
► Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht? (häufige Ausschlüsse)
Ebenso wichtig ist es natürlich auch die Gründe zu kennen in denen der Rücktrittsschutz nicht greift.
- Ereignisse, die vor Vertragsabschluss bereits absehbar waren
- Fehlende Nachweise (ärztliches Attest, Bescheinigungen)
- Reine Reiseunlust oder freiwillige Umbuchungen ohne versicherten Grund
► Wie hoch ist die Erstattung?
Die Reiserücktrittsversicherer übernehmen die Stornokosten, die zum Zeitpunkt der Reiseabsage fällig werden. Dies können bei Reiseabsagen sehr kurz vor Reisebeginn oder bei Buchungen, die nicht stornierbar sind, auch 100 % der Reisekosten ausmachen
Obwohl viele Reiseveranstalter flexible Stornoregelungen und kurzfristige Umbuchungen anbieten, erfolgen ein erheblicher Teil der Stornos (ca. 65 %) erst in den letzten zwei Wochen vor Reisebeginn.
Die Stornokosten sind in diesem Zeitraum am höchsten und liegen im Schnitt bei um die 80 % des Reisepreises.
► Welche Tarifvarianten gibt es?
Der Reiserücktrittsschutz wird in unterschiedlichen Tarifvarianten angeboten, die sich nach Reisedauer, Personenkreis und gewünschtem Leistungsumfang richten.
► Reiserücktrittsversicherung einmalig vs. Jahresvertrag
Die gängigen Angebote gibt es als Reiserücktrittsversicherung einmalig, kurzfristig für eine Reise, oder als Jahresversicherung, wenn Sie im Laufe eines Jahres mehrfach auf Reisen gehen.
Der größte Vorteil des einmaligen Rücktrittsschutz gegenüber der Jahresversicherung:
⇒ eine einmalige Reiserücktrittsversicherung muss man nicht kündigen!. Der Vertrag läuft automatisch zum vereinbarten Termin aus.
Sollten sie innerhalb der nächsten 365 Tage mehr als nur eine einzige Reise unternehmen ist die Jahres Reiserücktrittsversicherung die bessere Wahl. Schon ab zwei Reisen pro Jahr kann diese günstiger als die Einmalpolice sein. Gerade für Vielreisende ist die Jahresversicherung nicht nur günstiger, sondern auch wesentlich bequemer. Mit dem Jahresvertrag muss man nicht für jede einzelne Reise eine Versicherung abschließen.
► Für wen oder wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Auch der Personenkreis oder die spezielle Art der Reise spielt bei der Tarifwahl eine nicht unwichtige Rolle.
- Einzelperson, Partner, Familie (Mitversicherung von Kindern, „Familie Definition“ je Tarif beachten)
- Gruppen-/Klassenfahrten (Sondertarife, oft pauschale Preisstaffeln)
- Langzeitreisen (Schüleraustausch, Au-pair, Auslandsjahr oder Weltreise)
- Senioren: teils altersabhängige Beiträge oder Bedingungen
► Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung
Eine weitere Tarifvariante ist der Selbstbehalt. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger, da der Versicherte im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst trägt - meist 20 % der Stornokosten oder einen festen Mindestbetrag.
Wer vollständige Kostenerstattung wünscht, sollte die Variante ohne Selbstbeteiligung wählen, muss dafür aber mit einem etwas höheren Beitrag rechnen.
⇒ Rechenbeispiel der Vor- und Nachteile der beiden Varianten!
► Kombinierte Tarife
Viele Versicherungsanbieter koppeln Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung was sinnvoll ist, um sowohl vor als auch während der Reise abgesichert zu sein!
► Spezial-Tarife
Einzelne Versicherungen bieten speziel auf Zielgruppe oder Anlass zugeschnittene Tarife an, so z.B. für Schüler auf Klassenfahrten, Seminare & Kongresse, Tickets & Events, Kreuzfahrten, Langzeitreisen oder auch Last-Minute-Reisen. Diese Angebote sind in ihrer Struktur auf die jeweilige Zielgruppe und Reisedauer abgestimmt und schließen teils auch Veranstalterrisiken oder abweichende Stornobedingungen mit ein.
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► Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung richten sich im Wesentlichen nach:
- dem Reisepreis
- dem Alter der versicherten Personen
- der gewünschten Tarifart
- der gewählten Selbstbeteiligung
Hinzu kommen individuelle Faktoren wie die Reisedauer oder besondere Tarifoptionen, etwa die Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung.
⇒ Grundsätzlich gilt: Je höher der Reisepreis und je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto teurer ist der Beitrag.
► Wie viel kostet eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?
Für eine einmalige Reise berechnet der Versicherer den Beitrag meist als prozentualen Anteil des Gesamtreisepreises. Bei einer Urlaubsreise von 1.500 Euro liegt der Beitrag häufig im niedrigen zweistelligen Bereich. Wird die Reise mehrfach im Jahr angetreten, kann eine Jahresversicherung günstiger sein. Hier zahlen Versicherte einen festen Pauschalbetrag, der alle Reisen innerhalb eines Jahres abdeckt.
► Reiserücktritt mit oder ohne Selbstbeteiligung - die Kosten
Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Wahl zwischen Rücktrittsschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung. Wer sich für eine Variante mit Selbstbehalt entscheidet, zahlt im Schadenfall einen Anteil der Stornokosten selbst, profitiert dafür aber von einem günstigeren Jahres- oder Einmalbeitrag.
⇒ Tarife ohne Selbstbeteiligung sind zwar etwas teurer, übernehmen im Leistungsfall jedoch die kompletten erstattungsfähigen Kosten, was im Falle von teuren Reisen den Preisunterschied zur Variante ohne Selbstbehalt schnell ausgleicht bzw. vorteilhafter ist!
► Günstige Reiserücktrittsversicherung finden!
Um für sich alleine oder für die Familie eine günstige Reiserücktrittsversicherung zu finden lohnt sich ein direkter Vergleich der Tarife in jedem Fall. Unser Online-Vergleich zeigt Ihnen schnell, welche Angebote günstig sind, aber auch das beste Verhältnis aus Beitrag, Leistung und Flexibilität bieten. Wer häufig reist oder eine Familie absichern möchte, kann durch die Wahl eines passenden Jahres- oder Gruppentarifs zusätzlich sparen.
zum Vergleich
► Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte idealerweise unmittelbar nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Der Grund: Der Versicherungsschutz gilt nur für Ereignisse, die nach Vertragsabschluss eintreten.
Wer zu lange wartet, riskiert, dass eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein anderer Rücktrittsgrund bereits als „vorhersehbar“ gilt – und damit nicht versichert ist.
Die meisten Versicherer setzen deshalb klare Abschlussfristen:
- Bei Pauschalreisen und allen anderen Buchungen (Flugreise, Schiffsreise etc. ) kann der Versicherungsvertrag bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
- Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung am Buchungstag oder in wenigen Tagen nach Buchung erfolgen. Diese Frist variiert von Anbieter zu Anbieter.
Einige Anbieter werben zwar mit „ohne Abschluss Frist“, oder mit "Reiserücktrittsversicherung kurzfristig" doch auch hier gilt: Versicherungsschutz besteht nur für unerwartete Ereignisse, die nach dem Abschluss eintreten. Wenn bereits Symptome, Arzttermine oder mögliche Komplikationen bekannt sind, greift die Versicherung nicht.
► Reiserücktrittsversicherung nach Buchung - was ist erlaubt, was nicht?
Ein nachträglicher Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist, unabhängig von der Buchung, bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei kurzfristigen Reisebuchungen gelten Sonderabschlussfristen, die je nach Anbieter variieren.
In der Regel muss der Abschluss der Versicherung dann bis spätestens 3 Tage nach Buchung erfolgen. Ereignisse, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten oder absehbar sind, werden als Reiserücktrittsgrund grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.
⇒ Praxis-Tipp: Am besten ist es, die Reiserücktrittsversicherung unmittelbar nach der Reisebuchung direkt auf reiseversicherung.com abzuschließen, da die Reiseanbieter oft nur mit einem Versicherungsanbieter kooperieren und man somit keinen Vergleich von Leistungen und Preis in seine Abschluss-Entscheidung mit einfließen lassen kann. So besteht dann vom ersten Tag an voller Schutz, und Sie vermeiden Streitfälle über den Zeitpunkt des Eintritts eines möglichen Versicherungsgrundes.
► Die besten Reiserücktrittsschutz Anbieter
Die bekannten und empfehlenswerten Anbieter, oftmals auch Testsieger, wie z.B. HanseMerkur, Allianz, ERGO, Signal Iduna, ADAC etc. unterscheiden sich teils durch sinnvolle Spezialtarife (z. B. für Familien, Gruppen, Kreuzfahrten) als auch in Ihren Bedingungen zu Ausschlüssen, Attestpflicht, Selbstbehalt Regelungen, Deckungssummen und Service (Schadenabwicklung).
Detailierte Informationen zu den Reiserücktrittstarifen unserer Partner:
► Testsieger und Empfehlungen
Unabhängige Tests von Verbraucher- und Finanzmagazinen, wie der Stiftung Warentest bzw. Finanztest, vergleichen regelmäßig Leistungen und Konditionen der Anbieter und deren Versicherungsleistungen. Die Testsieger variieren je nach Kriterienkatalog und Testjahr und werden jedes Jahr erneut beurteil und gekührt.
zu den aktuellen Testsiegern 2025
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► Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung
Einige Kreditkarten (z. B. bestimmte Gold- oder Premiumkreditkarten) enthalten Reiseversicherungen, teils inklusive einer günstigen Reiserücktrittsversicherung, die im angebotene Leistungsumfang und den Voraussetzungen wann diese greifen oft recht stark variieren.
Worauf sollte man achten?
- Zahlungspflicht: Gilt der Schutz nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde?
- Deckung: Welche Gründe für einen Reiserücktritt sind versichert? Höhe der Erstattung?
- Mitversicherung: Gilt die Versicherung auch für Mitreisende und/oder Angehörige?
- Selbstbehalt und Ausschlüsse prüfen!
Unsere Empfehlung
Kreditkartenleistungen können einen guten Basisschutz bieten. Für umfassenden, transparenten Schutz ist oft eine separate vollwertige Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, insbesondere bei Familienurlaub, hochpreisigen Reisen oder besonderen Reisetypen (z. B. teure Kreuzfahrten oder Luxusreisen).
► Sonderfälle - Krankheit, Corona, Schwangerschaft etc.
Krankheit & Attestpflicht
Versicherer verlangen in der Regel ärztliche Nachweise zur Reiseunfähigkeit. Je genauer und zeitnäher, desto besser die Schadenprüfung.
Corona & Quarantäne
Viele Tarife haben pandemiebezogene Regelungen präzisiert. Eine nachgewiesene Infektion mit Reiseunfähigkeit ist häufig versichert, reine Quarantäne ohne Erkrankung ist je nach Tarif unterschiedlich geregelt.
Schwangerschaft
Unerwartete Schwangerschaft oder Komplikationen sind in vielen Bedingungen abgesichert – Details (Zeitpunkte, Nachweise) variieren.
Reisewarnung
Eine behördliche Reisewarnung ist nie ein Rücktrittsgrund. Einige Anbieter bieten keinen Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung, wenn für das Reiseziel eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
⇒ Praxis-Tipp: Immer die Bedingungen prüfen (Leistungsbeschreibungen, Ausschlüsse, Fristen) und alle Unterlagen sammeln (Atteste, Buchungsbestätigung, Stornorechnung).
► Welche Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen?
Empfehlenswert sind die aktuellen Testsieger 2025 der Europ Assistance und TravelSecure mit Ihren Jahresverträgen. Grundsätzlich sind Tarife mit klaren Bedingungen, ausreichenden Deckungsgrenzen, transparenter Attest-Regelung und passender Selbstbehalt Option zu empfehlen.
► Hat man als ADAC plus Mitglied eine Reiserücktrittsversicherung?
Nein - die ADAC Mitgliedschaft, auch in der Plus-Stufe, beinhaltet nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung. Mitgliedern wird aber häufig ein Preisvorteil beim Abschluss eines separat angebotenen Reiserücktrittsschutz gewährt. Alternativ empfehlen wir sich die aktuellen Testsieger hier genauer anzuschauen!
► Ist Corona in der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
Eine Corona-Erkrankung ist in den meisten aktuellen Reiserücktrittsversicherungen als versicherter Rücktrittsgrund eingeschlossen – sofern ein positives Testergebnis vorliegt und ein Arzt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Damit wird COVID-19 wie jede andere unerwartete Krankheit behandelt.
► Wer zählt zur Familie bei einer Reiserücktrittsversicherung?
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und Kinder. Einige Anbieter versichern Erwachsene und Kinder im Familientarif sogar ohne ein verwandtschaftliches Verhältnis und den gemeinsamen Wohnsitz, so dass auch Patchwork-Familien kein Problem haben den richtigen Versicherungsschutz zu finden.
► Hat HUK Coburg eine Reiserücktrittsversicherung?
NEIN - die HUK Coburg bietet keine eigene Reiserücktrittsversicherung an, sondern vermittelt über andere Versicherer, wie z.B. auch über unseren Testsieger, die Europ Assistance.
Die TravelSecure Jahresreiserücktrittsversicherung - in der Ausgabe 01/2025 des Finanztests mit der Note "SEHR GUT (1,4)" bewertet.
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► Fazit: Warum sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt!
Reiserücktrittsversicherungen sichern gegen hohe, kurzfristige Stornokosten ab und schaffen Planungssicherheit und das unabhängig davon, ob Einzel-, Familien- oder Geschäftsreise. Wer frühzeitig abschließt und die Bedingungen kennt, vermeidet Deckungslücken. In Verbindung mit einer Reiseabbruchversicherung entsteht ein runder Gesamtschutz von der Buchung bis zur Rückkehr.
Für die Auswahl gilt: Leistungen und Bedingungen vergleichen, auf die Abschlussfristen achten, möglichst einen Tarif ohne Selbstbehalt wählen und dann mit gutem Gefühl reisen!