Urteile Reisegepäck

Verspätetes Reisegepäck bei Kreuzfahrt

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 3.8.2016 (Az.: 47 C 103/16)

Trifft das Reisegepäck bei einer Kreuzfahrt verspätet ein, rechtfertigt das grundsätzlich eine Reisepreisminderung von 20 bis 30 Prozent je Verspätungstag. Eine höhere Minderung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

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Verspätete Ankunft des Reisegepäcks

Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2016 (Az.: 142 C 392/14)

Kommt Reisegepäck verspätet am Urlaubsort an, ist eine Minderung des Reisepreises gerechtfertigt. Ersatzanschaffungen müssen dabei allerdings berücksichtigt werden.

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Verlust von Reisepapieren

Landgericht Hildesheim, Urteil vom 6.1.2017 (Az.: 7 S 136/16)

Werden einem Reisenden bei einem Überfall im Reiseland die Rückflugtickets und sein Reisepass gestohlen, muss eine Reisegepäckversicherung nicht für Folgekosten aufkommen.

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Perlenkette im unverschlossenen Koffer

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2014 (Az.: 32 C 2211/14 (90))

Wer auf einer Flugreise seinen Schmuck in einem unverschlossenen Koffer am Check-in-Schalter abgibt, statt ihn im Handgepäck zu transportieren, kann von der Reisegepäckversicherung keinen Schadenersatz verlangen, wenn der Schmuck gestohlen wird.

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Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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