Stornierung Ihrer Pauschalreise: Das sollten Sie wissen

Immer mehr Urlauber buchen Pauschalreisen. Doch was ist, wenn Sie in einer Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie über eine Stornierung Ihrer Pauschalreise nachdenken? Lesen Sie mehr, was Sie vor einer Stornierung beachten sollten.

Eine Pauschalreise buchen – in Zeiten von Corona

Bei einer Pauschalreise entscheiden Sie sich für ein kompaktes Rundum-Paket: Ein Reiseveranstalter organisiert für Sie An- und Abreise sowie Unterkunft. Je nach Leistungsumfang sind beispielsweise ein Mietwagen oder auch Ausflüge vor Ort ergänzende Bestandteile. Sie erhalten für die verschiedenen Reisebausteine eine Gesamtrechnung. Eine Pauschalreise können Sie online abschließen oder in einem Reisebüro buchen.

Dies ist natürlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht anders. Jedoch hat das Auswärtige Amt 2020/21 für zahlreiche Länder offizielle Reisewarnungen ausgesprochen. In Corona-Zeiten lagen und liegen Urlaubslust und -frust für viele Menschen deshalb so eng beieinander wie nie zuvor. Denn Sie freuen sich auf eine sorglose komfortable Pauschalreise und wollen natürlich keine unnötigen Risiken eingehen.

Die Folgen der Corona-Pandemie auf Urlaubsreisen

Im März 2020 erklärte die WHO den COVID-19 Ausbruch zur Pandemie. Daraufhin führte die Bundesregierung eine beispiellose und wohl einmalige Rückholaktion durch, indem deutsche Urlauber weltweit aus Corona-Risikogebieten ausgeflogen wurden. Ein solches Vorgehen wurde von der Regierung für zukünftige Notfälle mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, wodurch Reisende das Risiko vermehrt selbst tragen müssen.

Reiseanbieter und Kunden stellt das in Sachen Planungssicherheit vor große Herausforderungen. Außergewöhnliche Umstände wie die Covid-19-Pandemie werden auch weiterhin zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.

Sie wollen Ihre Pauschalreise vor Reiseantritt stornieren?

Vor Reiseantritt können Sie Ihre Pauschalreise ohne Angabe von Gründen jederzeit stornieren. Ihre Ansprüche müssen Sie schriftlich und immer direkt beim Reiseveranstalter geltend machen. So weit, so klar. Aber ab dann wird es kompliziert. Der Reiseveranstalter kann Kunden nämlich im Gegenzug Stornokosten in Rechnung stellen. Denn Sie müssen erst beweisen, dass Sie tatsächlich einen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung haben. Der Gesetzgeber spricht hier von „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“. Nur dann ist es möglich, die Buchung zu stornieren und den gesamten Reisepreis zurückzubekommen. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit Corona könnten sein:

  • Wenige Tage vor Ihrer geplanten Abreise wird eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsland ausgesprochen.
  • Der Reiseverlauf muss wegen der aktuellen Lage im Urlaubsland gravierend verändert werden.
  • Bei Ihrem geplanten Badeurlaub wurde der komplette Strand am Urlaubsort aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Jedoch: Die Rechtslage wird, auch für die drei genannten Beispiele, stets individuell überprüft. Versuchen Sie deshalb, mit dem Reiseveranstalter auch eine einvernehmliche Alternativ-Lösung zu finden, wie Umbuchung oder Gutscheine.

Kostenlose Stornierung bei positivem Corona-Test: Was ist möglich

Was geschieht, wenn Sie kurz vor Ihrer Abreise positiv auf Covid-19 getestet werden und Ihre Reise nicht antreten können? Das kann für Pauschalurlauber, die keine Reiserücktrittsversicherung besitzen, teuer werden. Auch wenn es mittlerweile viele Gerichtsurteile gibt, die Reiseveranstalter zu Transparenz bei ihren Stornogebühren verpflichten. So darf ein Reiseveranstalter nicht pauschal Stornierungskosten festlegen. Anbieter müssen Ihnen genaue Gründe nennen, weshalb Stornokosten in Höhe X berechnet werden.

Für Sie kann es auch teuer werden, wenn Sie während Ihres Urlaubs in Quarantäne müssen. Allerdings nur, wenn Sie keine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben. Spezielle Reiserücktrittversicherungen und Reiseabbruchversicherungen haben mittlerweile Erkrankungen wie COVID-19 in den Leistungsumfang mitaufgenommen. Eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung kann Sie deshalb auch bei einer Corona-Infektion vor hohen Stornokosten schützen. Reiseabbruchversicherungen decken Kosten ab, die Ihnen während Ihrer Reise entstehen können. Mit einer Kombination aus Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, die Covid-19 miteinschließt, minimieren Sie mögliche Risiken.

Pauschalreise und zusätzlicher Versicherungsschutz: eine gute Kombination

Die Reiseumstände bleiben derzeit noch außergewöhnlich. Aber es gibt auch zahlreiche erfreuliche Entwicklungen. Überstürzen Sie daher keine Stornierung, wenn Ihr Reisedatum noch einige Wochen oder sogar Monate in der Zukunft liegt.

Informieren Sie sich im Vorfeld aktiv beim Anbieter, ob die Reise wie geplant stattfinden wird. Ergänzen Sie Ihre Pauschalreise mit dem optimalen Schutz durch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung und achten Sie darauf, dass die Versicherer eine Corona-Infektion nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen haben. Passende Reiseversicherungen zum günstigen Preis finden Sie immer auf reiseversicherung.com.

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