Allianz Travel Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Auch für Kreuzfahrten und Schiffsreisen

Leistet bei COVID-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Bei der Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz der Allianz Travel, vormals Allianz Global Assistance, stimmen Preis und Leistung. Die Versicherung ist für alle Arten von Reisen gültig, auch für Kreuzfahrten und Schiffsreisen, und sie ist bei mehreren Reisen im Jahr eine günstige Alternative.

Die Versicherung umfasst:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reiseassistance
  • Verspätungsversicherung
  • Sport & Aktiv-Versicherung

 Die Versicherung ist für alle Reisearten weltweit gültig.

Die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel gibt es auch als Einmalpolice.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 2000 € 92,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 4000 € 149,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 6000 € 222,00 € pro Jahr

Familien

Reisepreis bis 4000 € 164,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 6000 € 224,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 8000 € 298,00 € pro Jahr

Dies sind Beispielpreise für Personen bis 50 Jahre und ohne Selbstbehalt. Eine vollständige Preisübersicht erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung.

Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gelten als Familie maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder (bis 21 Jahre), sofern namentlich genannt (höchstens 6 Kinder, wenn nicht eigene). Auch Paare ohne Kinder können die Jahres-Reiserücktrittsversicherung abschließen.

Versicherungssummen:

  • 12.000 EUR je Person / Familie / Paar

Einzelheiten zu den weiteren Preisen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Ja, mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel sind Sie im Fall einer Erkrankung an Covid-19 zuverlässig geschützt.

Das besondere Plus: Auch die behördlich angeordnete persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts einer Erkrankung an Covid-19 deckt die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel ab!

Alle Details hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

Was gilt im Fall einer Reisewarnung?

Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, besteht in diesem Land kein Versicherungsschutz.
Da es sich bei der Corona-Pandemie aber um eine länderübergreifende Situation handelt, gewährt die Allianz Travel in der Reiseabbruch-Versicherung Versicherungsschutz, sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Allianz Global Assistance wird zu Allianz Travel - Markenname ELVIA fällt weg

Die Allianz hat ihre Reiseversicherungs-Sparte im November 2018 umbenannt in "Allianz Travel". Bis dahin hieß das Allianz-Tochterunternehmen "Allianz Global Assistance". Die Umbenennung soll dem Verbraucherverständnis dienen. Außerdem führte die Allianz ihre Reiseversicherungen unter dem Markennamen "ELVIA". Auch das hat die Allianz geändert: Ab November 2018 tragen die Reiseversicherungs-Produkte der Allianz Travel diesen Markennamen nicht mehr.

Zusammengefasst: Die "Allianz Global Assistance" heißt jetzt "Allianz Travel" und der Markenname "ELVIA" fällt weg. Das ändert aber natürlich nichts an der Qualität der Reiseversicherungen der Allianz Travel, die wir weiterhin im Programm führen und die Sie bei uns online abschließen können.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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