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ab 10€
Die URV Reiserücktrittsversicherung kann bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag oder binnen sieben Tagen möglich.
Der Selbstbehalt beträgt 20 % der Stornokosten, mindestens jedoch 25 Euro pro Person/Mietobjekt.
Die Beiträge beginnen bei 10 €.
Die Reiserücktrittsversicherung der URV gibt es auch als Jahresversicherung.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und ohne Reiseabbruchversicherung für Personen bis 64 Jahre. Wenn Sie den exakten Preis der Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise erfahren wollen, klicken Sie auf den "Online abschließen"-Button und geben Sie die Daten Ihrer Reise ein, dann bekommen Sie den exakten Preis der Versicherung angezeigt. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung zu buchen - erst, wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Versicherung auch wirklich abgeschlossen.
Die URV Reiserücktrittsversicherung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Paaren bzw. Familien gebucht werden. Als Paar/Familie gelten bei der URV zwei Erwachsene mit oder ohne Kinder (bis 25 Jahre), wobei das Verwandtschaftsverhältnis der Personen untereinander keine Rolle spielt.
Für die Reiserücktrittsversicherung der URV gilt:
Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch die Reiserücktrittsversicherung der URV nicht abgedeckt.
Die Reiserücktrittsversicherung der URV zeichnet zwei Besonderheiten aus: Sie lässt mehr Reiserücktrittsgründe als vergleichbare Versicherungen zu. Zudem ist der Kreis der versicherten Risikopersonen weiter gefasst.
Das Besondere an der URV Reiserücktrittsversicherung ist, dass sie mehr Gründe für den Reiserücktritt gelten lässt als andere Reiserücktrittsversicherungen. Dies sind einige der üblichen anerkannten Gründe:
Die URV Reiserücktrittsversicherung erkennt darüber hinaus u. a. auch folgende Gründe an:
Weitere Informationen zu den erweiterten Reiserücktritts-Gründen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Mit der URV Reiserücktrittsversicherung sind mehr "Risikopersonen" versichert - so nennt der Versicherer den Personenkreis, der in der Versicherungspolice genannt wird. Die herkömmliche Reiserücktrittsversicherung tritt üblicherweise in Kraft bei Tod, schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Krankheit ...
"... der versicherten Person, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder anderer nahestehender Angehöriger sowie derjenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen".
Die URV Reiserücktrittsversicherung erweitert die Gruppe der Risikopersonen um ...
"... Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Urgroßeltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten".
Weitere Informationen zu den Risikopersonen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch.
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