Frage: Was passiert, wenn ich während meines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes plötzlich zum Pflegefall werden sollte? Leistet dann die deutsche Pflegepflichtversicherung auch ins Ausland?
Antwort: Ein schwieriger Fall. Generell wird in EU-Ländern das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt. Neue Bestimmungen sagen, dass auch in EWG-Ländern Pflegeleistungen bezahlt werden sollen. Aber ganz konkret ist nicht zu empfehlen, die Beantragung und Durchsetzung einer bestimmten Pflegestufe vom Ausland aus abzuwickeln. Das ist schon in Deutschland schwierig genug. Die private Pflegepflichtversicherung zahlt im Ausland zudem grundsätzlich nicht. Die Konsequenz heißt also: Kommen Sie so schnell wie möglich nach Deutschland zurück. Ein Tipp zum Thema Pflege und Ausland: Auch wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie die deutsche Pflegepflichtversicherung in keinem Fall unterbrechen, da eine Unterbrechung dieser Versicherung eine fünfjährige Wartezeit zur Folge hat. Das gilt auch für den möglichen Schadensfall!