Verlängerung des Versicherungsschutzes im Krankheitsfall?

Frage: Die meisten Reiseversicherungen gelten nur für Reisen von bis zu sechs Wochen. Was passiert, wenn ich auf meiner Auslandsreise ernsthaft erkranke, ich eventuell transportunfähig bin und sich deshalb meine Reise auf mehr als sechs Wochen unfreiwillig verlängert?
Antwort: Die meisten privaten Reisekrankenversicherungen bieten für einen solchen Fall eine so genannte kostenlose Nachleistungsfrist. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsschutz nach Ablauf der versicherten Zeit verlängert, damit die medizinisch notwendige Versorgung gesichert ist. In der Regel wird der Versicherungsschutz bis zum Erreichen der Transportfähigkeit gewährt. Nur noch wenige Versicherer begrenzen die Nachleistungspflicht auf max. 90 Tage.

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