Verlängerung des Versicherungsschutzes im Krankheitsfall?

Frage: Die meisten Reiseversicherungen gelten nur für Reisen von bis zu sechs Wochen. Was passiert, wenn ich auf meiner Auslandsreise ernsthaft erkranke, ich eventuell transportunfähig bin und sich deshalb meine Reise auf mehr als sechs Wochen unfreiwillig verlängert?
Antwort: Die meisten privaten Reisekrankenversicherungen bieten für einen solchen Fall eine so genannte kostenlose Nachleistungsfrist von bis zu 90 Tagen an. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsschutz nach den abgelaufenen sechs Wochen um die Anzahl der Tage der vertraglich vereinbarten Nachleistungsfrist verlängert. Wer danach immer noch nicht transportfähig ist, muss mit der Versicherung über eine weitere - dann kostenpflichtige - Verlängerung des Versicherungsschutzes verhandeln.

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