Frage: Ich bin im Ausland krank geworden. Vor Antritt der Reise hatte ich eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Der Arzt im Ausland bestand darauf, dass ich die Rechnung sofort bezahlen müsse.
Er sagte, dass ich die Rechnung dann im Heimatland von meiner Versicherung erstattet bekäme. War das korrekt?