Frage: Ich bin im Ausland krank geworden. Vor Antritt der Reise hatte ich eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Der Arzt im Ausland bestand darauf, dass ich die Rechnung sofort bezahlen müsse. Er sagte, dass ich die Rechnung dann im Heimatland von meiner Versicherung erstattet bekäme. War das korrekt?
Antwort: Ja. Ihren Arztbesuch im Ausland müssen Sie immer sofort bezahlen, d.h. Sie müssen in Vorleistung treten. Heutzutage akzeptieren viele Ärzte aber auch Kreditkarten. Die Originalrechnung reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Versicherung ein, sie wird Ihnen dann nachträglich erstattet werden.