Vorleistung im Krankheitsfall im Ausland?

Frage: Ich bin im Ausland krank geworden. Vor Antritt der Reise hatte ich eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Der Arzt im Ausland bestand darauf, dass ich die Rechnung sofort bezahlen müsse.

Er sagte, dass ich die Rechnung dann im Heimatland von meiner Versicherung erstattet bekäme. War das korrekt?
 

► Unsere Empfehlung für Ihre Urlaubsreise

HanseMerkur ReisekrankenversicherungHanseMerkur Jahres-Reisekrankenversicherung - aktueller Testsieger Finanztest 2025 für maximale Reisedauer von 56 Tagen.

Jetzt abschließen!

Antwort: Ja. Ihren Arztbesuch im Ausland müssen Sie in der Regel vor Ort bezahlen, d.h. Sie müssen in Vorleistung treten. Die Arztrechnung und eventuell weitere Belege reichen Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Dies geht oft online über die Website des Versicherers, eine App oder per E-Mail.