Erstattung, wenn Kinderbetreuung zu Hause ausfällt?
Frage: Für den Zeitraum meiner gebuchten Reise wollte ich meine Kinder bei meiner Schwester zur Betreuung abgeben. Nun ist meine Schwester unerwartet schwer erkrankt und kann die Kinder nicht betreuen.
Zahlt meine Reiserücktrittskostenversicherung auch in diesem Fall die Stornogebühren des Reiseveranstalters, da ich nun die Reise nicht antreten kann?
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Antwort: Ja. Ihre Reiserücktrittskostenversicherung leistet auch für den Fall, dass die nachweislich geplante Betreuung Ihrer Kinder ausfällt. Das gleiche gilt selbstverständlich auch, wenn die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr gewährleistet ist.
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