Frage: Mit Freunden zusammen möchten wir eine Ferienwohnung mieten. Dafür möchten wir gerne eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Müssen wir wirklich alle Namen der Teilnehmer auf dem Antragsformular angeben?
Antwort: Ja, damit jeder bei Rücktritt aus einem versicherten Grund seinen anteiligen Mietpreis ( meist abzüglich Selbstbehalt) vom Versicherer zurückerhält. Bei mehr als 4 Reisenden (je nach Anbieter auch schon ab 2 Personen) zahlt der Versicherer auf keinen Fall die Stornokosten für das gesamte Mietobjekt, es sei denn, es handelt sich um direkte Angehörige.