Frage: Mit Freunden zusammen möchten wir eine Ferienwohnung mieten. Dafür möchten wir gerne eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.
Müssen wir wirklich alle Namen der Teilnehmer auf dem Antragsformular angeben?
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Frage: Mit Freunden zusammen möchten wir eine Ferienwohnung mieten. Dafür möchten wir gerne eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.
Müssen wir wirklich alle Namen der Teilnehmer auf dem Antragsformular angeben?
Antwort: Ja. Im versicherten Reiserücktrittsfall muss der Versicherer prüfen können, welche Personen gemeinsam an der Reise teilnehmen wollten. Hierzu gehört auch die Prüfung des gegenseitigen Rücktrittsrechts.
Bei Buchung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses für mehr als sechs Personen oder zwei Familien besteht zum Beispiel bei den meisten Versicherern kein gegenseitiges Reiserücktrittsrecht mehr, es sei denn man reist gemeinsam mit nahen Angehörigen.
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