Frage: Ich habe eine Reise gebucht und eine entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Kann ich jetzt einfach ohne Angabe von Gründen von meiner Reisebuchung zurücktreten, wenn mir zum Beispiel berufliche Termine dazwischenkommen?
Antwort: Nein. Ihre Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Ihnen nur dann die Kosten, die bei der Stornierung einer Reise entstehen (im schlimmsten Fall also 90 Prozent des Reisepreises), wenn Sie für die Absage der Reise triftige Gründe haben.