Waldbrand im Urlaub – Leistungen der Reiseversicherung

Waldbrand Urlaub

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Heiße Temperaturen, anhaltende Trockenheit und starke Winde sorgen auch in diesem Sommer wieder für zahlreiche Waldbrände in beliebten Urlaubsländern Europas. Betroffen sind unter anderem Regionen in Spanien, Frankreich, Italien und Griechenland. 

Viele Urlauber fragen sich deshalb, ob sie ihre Reise noch antreten sollten und ob eine Reiserücktrittsversicherung oder Stornoversicherung die Kosten übernimmt.

Können Reisen wegen Waldbränden kostenlos storniert werden?

Ob eine Reise kostenlos storniert werden kann, hängt zunächst davon ab, ob eine konkrete Beeinträchtigung des gebuchten Urlaubs vorliegt. Allein die Sorge, dass es am Urlaubsort zu Waldbränden kommen könnte, reicht in der Regel nicht aus.

Anders sieht es aus, wenn Behörden Evakuierungen anordnen, Hotels geschlossen werden oder der Urlaubsort unmittelbar von den Bränden betroffen ist. 

Bei Pauschalreisen kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenfreie Stornierung oder sogar ein Rücktritt vom Reisevertrag möglich sein. Maßgeblich ist dabei immer die tatsächliche Situation am Reiseziel und nicht die allgemeine Waldbrandgefahr.

 

Greift die Reiserücktrittsversicherung bei Waldbränden?

Viele Reisende gehen davon aus, dass eine Reiserücktrittsversicherung einspringt, wenn Naturkatastrophen wie Waldbrände den geplanten Urlaub gefährden. Tatsächlich ist dies jedoch meist nicht der Fall. 

Ein Waldbrand am Urlaubsort gehört normalerweise nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen. Wer seine Reise ausschließlich wegen der aktuellen Lage absagt, erhält daher in der Regel keine Erstattung über die Reiserücktrittsversicherung. Entscheidend sind immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Tarifs. 

 

Unterschiede zwischen Pauschalreise und Individualreise

Ob Reisende ihre Kosten erstattet bekommen, hängt außerdem davon ab, wie der Urlaub gebucht wurde.

Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise bestehen umfassendere gesetzliche Rechte. Kann die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort nicht wie geplant durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenfreier Rücktritt sein. 

Außerdem muss sich der Reiseveranstalter um notwendige Ersatzleistungen oder eine Rückbeförderung kümmern, wenn der Urlaub bereits begonnen hat. 

Individualreisen

Wer Flug, Hotel oder Ferienwohnung selbst gebucht hat, ist auf die jeweiligen Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter angewiesen. Kostenfreie Stornierungen sind häufig nur möglich, wenn der Anbieter entsprechende Kulanzregelungen anbietet oder der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht.

 

Was gilt bei Reiseabbruch?

Anders sieht es beim Reiseabbruch aus. Die Reiseabbruchversicherung greift nach dem Reiseantritt und schützt vor eventuellen Abbruchkosten. Unerwartete Ereignisse wie die Waldbrände in Urlaubsregionen können von der Reiseabbruchversicherung abgedeckt sein.

Falls Sie also in einen Teil einer Urlaubsregion reisen, die bisher von Waldbränden nicht betroffen ist, aber kurz nach Ihrem Reisebeginn von Feuern heimgesucht wird, werden Ihre Stornokosten von der Versicherung gedeckt unter folgenden Voraussetzungen:

1. Ihre Reiserücktrittsversicherung muss auch den Reiseabbruch abdecken.

2. In den Leistungen der Reiseabbruchversicherung muss der Schutz bei Feuer und sonstigen unerwarteten Elementarereignissen genannt sein.

 

Was sollten Urlauber jetzt tun?

Wer eine Reise in eine aktuell betroffene Region geplant hat, sollte die Situation aufmerksam beobachten und sich regelmäßig über die Hinweise des Reiseveranstalters sowie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise informieren. Die Lage kann sich bei Waldbränden innerhalb weniger Stunden deutlich verändern.

Ist die Reise noch nicht unmittelbar betroffen, empfiehlt es sich häufig, zunächst abzuwarten. Oft entscheiden Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften erst kurz vor Reisebeginn über Umbuchungen oder kostenfreie Stornierungen.

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