Reisewarnung

Informationen zu Reisewarnungen und Reisehinweisen

Eine Reisewarnung ist ein Instrument staatlicher Krisenkommunikation, um den Bürgern sicheres Reisen zu ermöglichen. In Deutschland werden Reisewarnungen und Teilreisewarnungen in der Regel vom Auswärtigen Amt ausgesprochen und gelten als eindringliche Empfehlung, von nicht notwendigen Reisen in das betroffene Gebiet abzusehen. Ergänzt werden diese um Reise- und Sicherheitshinweise für die jeweiligen Länder.

 

Für Verbraucher haben Reisewarnungen nicht nur sicherheitsrelevante, sondern auch versicherungsrechtliche Relevanz. Viele Versicherer richten ihre Leistungen – etwa bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch – nach dem Zeitpunkt und der Existenz einer offiziellen Reisewarnung.

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► Reisewarnung und Reisehinweis - die Unterschiede

Zwischen Reisehinweisen und Reisewarnungen bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit und Tragweite:

  • Reisehinweise werden regelmäßig für nahezu alle Länder veröffentlicht. Sie informieren über landesspezifische Risiken wie politische Spannungen, Kriminalität, Naturgefahren oder gesundheitliche Risiken, ohne jedoch von einer Reise abzuraten.
  • Teilreisewarnungen beziehen sich auf bestimmte Regionen innerhalb eines Landes, bei denen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial festgestellt wurde. In solchen Fällen wird oft von Reisen in diese spezifischen Gebiete abgeraten, während Reisen in andere Landesteile weiterhin als vertretbar gelten.
  • Reisewarnungen sind die höchste Eskalationsstufe. Sie werden nur ausgesprochen, wenn eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht, etwa bei bewaffneten Konflikten, akuter Terrorgefahr oder bei schwerwiegenden Natur- oder Gesundheitskatastrophen.

Eine offizielle Reisewarnung hat oftmals direkte Auswirkungen auf vertragliche Verpflichtungen – etwa im Reise- oder Versicherungsrecht – prüfen Sie dies vor Reiseantritt und kontaktieren Sie ggf. Ihre Reiseversicherung.

 

Anzahl der Länder mit aktuellen Reisewarnungen für deutsche Reisende durch das Auswärtige Amt
 

► Gründe für eine Reisewarnung

Die Gründe für das Aussprechen einer Reisewarnung sind vielfältig. Das Auswärtige Amt beobachtet täglich das Geschehen im Ausland, um Reisende über eventuelle Bedrohungen zu informieren. Reisewarnungen spricht das Amt trotzdem nicht leichtfertig aus. Die häufigsten Ursachen sind:

  1. Sicherheitsbedrohungen durch bewaffnete Konflikte oder Terrorismus

  2. Politische Instabilität und soziale Unruhen

  3. Naturkatastrophen

  4. Gesundheitskrisen

Das Auswärtige Amt arbeitet bei der Einschätzung solcher Risiken eng mit diplomatischen Vertretungen, internationalen Organisationen und Sicherheitsdiensten zusammen.

► Für welche Länder gibt es eine Reisewarnung 2025?

Vor Reisebeginn fragen sich viele Urlauber in welche Länder sollte man aktuell nicht reisen? Soll man jetzt in die Türkei fliegen? Besteht eine aktuelle Reisewarnung für Ägypten? Wir listen die aktuellen Länder mit Reise- bzw. Teilreisewarnung hier auf und geben Ihnen weitere Reise- und Sicherheitshinweise für die einzelnen Urlaubsländer.

 

► Reisewarnung aktuell:

Reisende und Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz interessieren sich vornehmlich für Warnungen, Teilreisewarnungen und Reisehinweise für die beliebten Urlaubsregionen:

 

ÄgyptenTürkeiZypern
JordanienTunesienMarokko
UAEThailandUSA

 

Für welche Länder gibt es aktuell eine Reisewarnung?

Das Auswärtige Amt hat aktuell Reise- und Teilreisewarnungen für die folgenden Länder ausgesprochen (Stand August 2025):

 

► Offizielle Reisewarnung für
AfghanistanBelarusHaiti
IranJemenLibyen
MaliMyanmarNiger
SomaliaSudanSüdsudan
SyrienUkraine
Palästinensische Gebiete
Zentralafrikanische Republik

 

 

► Offizielle Teileisewarnung für
ÄgyptenAlgerienArmenien
AserbaidschanÄthiopienBenin
Burkina FasoCôte d'IvoireKongo
EritreaGhanaIndien
IrakIsraelJapan
KambodschaKamerunKolumbien
LibanonMauretanienMosambik
NigeriaPakistanPhilippinen
RusslandThailandTogo
TschadVenezuela 

 

► Reisewarnung Fälle aus der Praxis

Ein besonders prägnantes Beispiel ist die Reisewarnung für Ägypten im Jahr 2013, die aufgrund innenpolitischer Unruhen und gewaltsamer Ausschreitungen ausgesprochen wurde. Viele Urlauber standen plötzlich vor der Entscheidung, ob sie stornieren sollten – oder mit Risiken nicht sicher reisen zu können. Reiseveranstalter wie TUI oder DERTOUR boten damals kostenfreie Umbuchungen oder Rückerstattungen an. Anders sieht es in solchen Fällen  bei individuellen Reisebuchungen aus, da muss auf gute Stornobedingungen oder auf die Kulanz der Anbieter gehofft werden, über die man die Bestandteile der Reise gebucht hat.

Ein weiteres Beispiel liefert die COVID-19-Pandemie ab März 2020. Innerhalb weniger Tage wurden weltweit Reisewarnungen ausgesprochen. Urlauber in Asien, Südamerika und den USA mussten über Nacht zurückreisen oder konnten ihre Reise gar nicht erst antreten. Versicherer kamen unterschiedlich für Schäden auf – einige schlossen pandemiebedingte Ereignisse von vornherein aus, während andere ihre Bedingungen während der Pandemie anpassten. Diese Erfahrung hat bei vielen Kunden das Bewusstsein für Versicherungsumfang und -details deutlich geschärft.

Auch Naturereignisse wie der Vulkanausbruch auf Island 2010, der den Flugverkehr in weiten Teilen Europas lahmlegte, zeigten: Selbst innerhalb sicherer Regionen können unerwartete Ereignisse zu massiven Störungen führen – und entsprechend zu Regressforderungen oder Kosten, die ohne Versicherungsschutz zur finanziellen Belastung werden.

► Was bedeutet eine Reisewarnung für Reisende?

Für Reisende hat eine bestehende Reisewarnung weitreichende praktische, rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Wer seine Reise vor dem Bestehen einer Reisewarnung gebucht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei stornieren, insbesondere wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Reiseveranstalter sind in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden den vollständigen Reisepreis zu erstatten.

Bei individuell gebuchten Einzelleistungen (Flug, Hotel, Mietwagen) ist die Rechtslage deutlich komplexer. Ohne Kulanz der Anbieter bleiben Betroffene häufig auf den Kosten sitzen.

Besteht zum Zeitpunkt der Buchung bereits eine Reisewarnung, entfällt in der Regel jeglicher Erstattungsanspruch. In diesem Fall wird von "bewusstem Risiko" gesprochen – Versicherer können die Leistung dann verweigern.

 

► Was tun, bei einer Reisewarnung für mein Urlaubsland?

Sie befinden sich bereits auf Ihrer Reise bzw. in Ihrem Urlaubsland und erfahren, dass eine Reisewarnung ausgesprochen wurde - erstmal Ruhe bewahren und systematisch vorgehen. Folgende Maßnahmen sind ratsam:

  • Information einholen: Prüfen Sie regelmäßig die Seiten des Auswärtigen Amts und anderer seriöser Quellen wie der WHO oder des Robert Koch-Instituts. Auch Reiseveranstalter und Airlines veröffentlichen oft aktuelle Hinweise.
  • Kontakt zum Anbieter aufnehmen: Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder den gebuchten Dienstleistern in Verbindung. Bei Pauschalreisen besteht meist ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Bei Einzelbuchungen kann Kulanz gefragt sein.
  • Versicherungsbedingungen prüfen: Lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch. Manche Policen decken auch pandemiebedingte Ausfälle oder Krisensituationen – andere nicht.
  • Alternative Reiseziele erwägen: Wenn eine Umbuchung möglich ist, kann ein alternatives, sicheres Reiseziel in Betracht gezogen werden. Viele Anbieter zeigen sich hier flexibel, wenn rechtzeitig reagiert wird.
     

► Was bedeutet eine Reisewarnung rechtlich?

Im deutschen Reiserecht gelten klare Regelungen, wenn eine offizielle Reisewarnung vorliegt. Gemäß § 651h BGB können Pauschalreisende kostenfrei zurücktreten, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Als starkes Indiz gilt hier die Meldung durch das Auswärtige Amt.

Anders liegt der Fall bei individuell gebuchten Reisen (z. B. bei Direktbuchung von Flügen oder Hotels). In diesen Fällen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, der Vertragspartner (z. B. Fluggesellschaft oder Hotel) gewährt freiwillig eine Stornierung. 

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft sogenannte Risikogebiete oder Gebiete mit partiellen Reisewarnungen. Eine allgemeine Gesundheitswarnung oder ein Reisehinweis führt nicht zu einem Rücktrittsrecht. 

Bei Streitigkeiten sind oft die Versicherungsbedingungen (AVBs) ausschlaggebend – daher ist es ratsam, diese genau zu studieren und bei Bedarf ergänzende Schutzpakete (z. B. "Corona-Schutz", "Krisenversicherung") zu wählen.

► Versicherungsschutz bei Reisewarnung

Viele Reiseversicherungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine Reisewarnung für den Aufenthaltsort ausgesprochen ist. Das gilt nicht für Reisende, die sich bereits in dem Land befinden. Sondern für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen.

Eine Reisekrankenversicherung würde dann die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht mehr übernehmen. Es gibt aber Reisekrankenversicherungen, die trotz Reisewarnung, dennoch leisten. 
 

► Reiserücktritt bei Terrorgefahr

Spricht das Auswärtige Amt keine Reisewarnung, sondern lediglich einen Sicherheitshinweis aus, wie etwa im Falle der Türkei, bleibt der Schutz durch eine Reisekrankenversicherung bestehen. Auch wenn viele Urlauber die Lage als bedrohlich empfinden: Wer eine Reise gebucht hat, kann aufgrund eines Sicherheitshinweises nicht vom Reisevertrag mit dem Veranstalter zurücktreten.

Allerdings gibt es mittlerweile Reiserücktrittsversicherungen, die auch Terrorgefahren mit einschließen. Kommt es innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn im Umkreis von 200 km des Urlaubsortes zu einem Terroranschlag, übernehmen sie die Stornokosten.
 

► Krankenversicherung für Risikoländer

Wer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen muss, ist in der Regel nicht immer durch eine Reisekrankenversicherung geschützt. Wer als Abenteurer oder aus beruflichen Gründen, als Journalist, Geschäftsreisender oder Entwicklungshelfer in ein Risikoland fährt, braucht einen speziellen Krankenversicherungsschutz, der auch Verletzungen durch Krieg und Terrorismus einschließt. Diese Versicherungen leisten unabhängig von Reisewarnungen.

Krankenversicherungen für Kriegsgebiete sind mit touristischen Angeboten nicht vergleichbar. Individualreisende, die eine Versicherung für Gefahrenländer abschließen, müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Reiseversicherungen mit eingeschränkten Leistungen, Selbstbehalten und deutlich höheren Prämien rechnen.

► Welche Versicherungen sind in solchen Fällen sinnvoll?

Die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes ist essenziell, um sich gegen die finanziellen Risiken unerwarteter Ereignisse abzusichern:

  • Reiserücktrittsversicherung: Deckt Stornokosten, wenn eine Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann – z. B. wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne.
  • Reiseabbruchversicherung: Deckt Kosten bei vorzeitiger Rückreise und nicht genutzten Reiseleistungen.
  • Auslandskrankenversicherung: Unverzichtbar für medizinische Behandlungen und Rücktransporte.
  • Reisegepäckversicherung: Schutz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks.

Wer sicher reisen möchte sollte auf Tarife mit Krisenschutz achten, die auch bei politischen Unruhen oder Naturkatastrophen greifen.

► Häufige Fragen (FAQs) zum Thema Reisewarnung

Es ist eine offizielle Erklärung des Auswärtigen Amtes (oder einer vergleichbaren Behörde im Ausland), die dringend von Reisen in ein bestimmtes Land oder eine Region abrät. Sie wird nur ausgesprochen, wenn eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit besteht – zum Beispiel durch Krieg, Terroranschläge, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder schwere Gesundheitsrisiken wie Epidemien und Pandemien.

Reisewarnungen unterscheiden sich deutlich von Reisehinweisen oder Sicherheitsempfehlungen, die lediglich über potenzielle Risiken informieren, ohne von einer Reise abzuraten.

Es gibt keine feste Dauer. Reisewarnungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Manche gelten nur wenige Tage, andere – wie z. B. für Kriegs- oder Krisengebiete – über Jahre hinweg. Die Aufhebung erfolgt meist stufenweise über Teilwarnungen und Hinweise.

Obwohl Reisewarnungen in erster Linie von Deutschland für andere Länder ausgesprochen werden, bewerten auch andere Staaten die Sicherheitslage in Deutschland individuell. In der Regel beziehen sich Reisewarnungen für Deutschland nicht auf allgemeine Gefährdungslagen, sondern auf spezifische Ereignisse, etwa Demonstrationen, vereinzelt erhöhte Terrorwarnstufen oder regionale Unwetterlagen.

Staaten wie die USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlichen regelmäßig eigene Reisehinweise und Sicherheitseinstufungen. Dabei wird Deutschland gelegentlich in einzelne Risikostufen eingeordnet – z. B. bei politischen Großveranstaltungen oder nach Terroranschlägen. Diese Hinweise sind meist nicht mit einer klassischen Reisewarnung gleichzusetzen, sondern gelten als erhöhte Vorsichtsmaßnahmen.


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► Fazit: Warum ist eine Reiseversicherung so wichtig?

Eine Reisewarnung kann jederzeit und oft kurzfristig ausgesprochen werden – sei es durch plötzliche Sicherheitsentwicklungen oder unvorhersehbare Naturereignisse. Wer dann nicht ausreichend abgesichert ist, riskiert erhebliche finanzielle Verluste.

Eine gute Reiseversicherung kann schützen  – vorausgesetzt, sie wurde rechtzeitig abgeschlossen und bietet einen passenden Leistungsumfang. In Kombination lässt sich das Risiko deutlich reduzieren, auch wenn die politische oder gesundheitliche Lage im Reiseland kippt.

Wenn Sie sicher reisen wollen ist sind Reiseversicherungen kein „Nice-to-have“, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Reiseplanung – gerade in Zeiten zunehmender globaler Instabilität, Kriegen und Krisen.

 

weiterführende Links:

 

 

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