Viele Reiseversicherungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine Reisewarnung für den Aufenthaltsort ausgesprochen ist. Das gilt nicht für Reisende, die sich bereits in dem Land befinden. Sondern für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen.
Eine Reisekrankenversicherung würde dann die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht mehr übernehmen. Es gibt aber Reisekrankenversicherungen, die trotz Reisewarnung, dennoch leisten.
► Reiserücktritt bei Terrorgefahr
Spricht das Auswärtige Amt keine Reisewarnung, sondern lediglich einen Sicherheitshinweis aus, wie etwa im Falle der Türkei, bleibt der Schutz durch eine Reisekrankenversicherung bestehen. Auch wenn viele Urlauber die Lage als bedrohlich empfinden: Wer eine Reise gebucht hat, kann aufgrund eines Sicherheitshinweises nicht vom Reisevertrag mit dem Veranstalter zurücktreten.
Allerdings gibt es mittlerweile Reiserücktrittsversicherungen, die auch Terrorgefahren mit einschließen. Kommt es innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn im Umkreis von 200 km des Urlaubsortes zu einem Terroranschlag, übernehmen sie die Stornokosten.
► Krankenversicherung für Risikoländer
Wer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen muss, ist in der Regel nicht immer durch eine Reisekrankenversicherung geschützt. Wer als Abenteurer oder aus beruflichen Gründen, als Journalist, Geschäftsreisender oder Entwicklungshelfer in ein Risikoland fährt, braucht einen speziellen Krankenversicherungsschutz, der auch Verletzungen durch Krieg und Terrorismus einschließt. Diese Versicherungen leisten unabhängig von Reisewarnungen.
Krankenversicherungen für Kriegsgebiete sind mit touristischen Angeboten nicht vergleichbar. Individualreisende, die eine Versicherung für Gefahrenländer abschließen, müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Reiseversicherungen mit eingeschränkten Leistungen, Selbstbehalten und deutlich höheren Prämien rechnen.