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ab 44€ pro Monat
Expat Infinity ist die hochwertige Auslandskrankenversicherung für alle, die sich dauerhaft im Ausland niederlassen wollen. Sie gilt weltweit mit Ausnahme der USA. Im Heimatland des Versicherten - ausgenommen USA - besteht Versicherungsschutz bis zu 6 Monaten pro Versicherungsjahr.
Es gibt keine Altersbegrenzung, das Höchsteintrittsalter liegt bei 75 Jahren. Daher eignet sich der Tarif Expat Infinity besonders für Senioren.
Ein weiterer Vorteil: Der BDAE bietet über den Tarif Expat Infinity die Möglichkeit einer Anwartschaft.
Wir empfehlen Expat Infinity außerdem für Personen, die sich - alleine oder mit Ihrer Familie - dauerhaft im Ausland niederlassen wollen und eine all-inclusive Auslandskrankenversicherung wünschen.
Je nach gewünschter Absicherung können Sie zwischen 3 Tarifvarianten, Basic, Classic und Premium, wählen.
Zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen der Expat Infinity gehören:
Für eine schnelle und reibungslose Abwicklung jeglicher medizinischer Vorgänge auf der ganzen Welt hat die BDAE GRUPPE ein Assistance-Programm in ihr Versicherungskonzept integriert. Die Assistance-Leistungen - also die Hilfs-, Notfall- und Service-Angebote - stellt der BDAE seinen Versicherten und Mitgliedern in Kooperation mit dem Spezialisten ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland.
Für weitere Informationen zu "Der Service der BDAE Expat Infinity Auslandskrankenversicherung" sehen Sie bitte die PDF-Downloads ein.
Zusätzlich zu Ihrer Auslandskrankenversicherung hat Ihr BDAE für Sie kostenfrei eine Patienten-Rechtsschutzversicherung für das Ausland abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Absicherung gegen medizinische Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Dank einer Kooperation des BDAE mit der ARAG gilt der Patienten-Rechtsschutz für Sie auf der ganzen Welt.
Die Versicherungspolice greift, wenn Ärzte oder ärztliches Personal Behandlungsfehler gemacht haben, durch die Sie in irgendeiner Weise zu Schaden kommen. Zwar ist Vertrauen die Basis der Arzt-Patienten-Beziehung, doch auch Mediziner können Fehler machen. Für Patienten ist es dann oft besonders schwierig, in der komplizierten Auseinandersetzung um einen Behandlungsfehler zu ihrem Recht zu kommen. Zumal Patienten dann für gewöhnlich die Auseinandersetzung nicht mehr direkt mit dem behandelnden Arzt, sondern mit der Berufshaftpflichtversicherung des Mediziners führen müssen.
Nicht nur die viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern beispielsweise auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments. Als Behandlungsfehler wird somit die nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Ist vor der Behandlung die Aufklärung durch den Arzt über Notwendigkeit und Risiken der Behandlung nicht erfolgt, handelt es sich um einen – ebenfalls versicherten – Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern etwa auch für Krankenhauspersonal, Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste. Sie alle sind Ärzten im Patienten-Rechtsschutz gleichgestellt.
Wenn Sie zum Vergleich weitere günstige Angebote zum Thema Auslandskrankenversicherung anschauen möchten, lesen Sie Reisen über 1 Jahr Dauer.
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Christian Metz
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